Zum ersten Mal äussern sich Vertreter von Muslimen, Christen und Juden gemeinsam zu Flüchtlingsfragen. In einer interreligiösen Erklärung fordern sie ihre Mitglieder auf, sich für Flüchtlinge zu engagieren. Gleichzeitig appellieren sie an Staat und Politik, Verantwortung für die Bedürfnisse von Flüchtlingen zu übernehmen.
Unterstützt wird dieses Projekt des Schweizerischen Rats der Religionen (SCR) vom UNO-Flüchtlingshilfswerk (UNHCR). Der Festakt zur Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung fand am 7. November 2018 in Bern statt.
Insgesamt fünf Appelle zur Schweizerischen Flüchtlingspolitik sind darin formuliert. Dazu gehört der Schutz vor Ort, welcher ein wichtiges Ziel der Schweizer Flüchtlings- und Aussenpolitik sein soll. In der Schweiz braucht es gemäss Erklärung zudem faire und effektive Asylverfahren, in denen der Flüchtlingsbegriff gemäss Genfer Flüchtlingskonvention umfassend angewendet wird. So sollen von Bürgerkrieg betroffene Menschen den Flüchtlingsstatus statt einer vorläufigen Aufnahme erhalten.
Unerlässlich sei auch, dass dem Recht auf Familienleben Rechnung getragen werde, sowie eine frühzeitige Integration von Flüchtlingen. Insbesondere in diesem Bereich können Religionsgemeinschaften ihren Beitrag leisten, indem sie Freiwilligenarbeit, Nachbarschaftshilfe und individuelle Initiativen starten, tragen und unterstützen. Für Flüchtlinge wiederum ist gemäss Erklärung die Respektierung hiesiger Regeln zentral, um sich integrieren zu können und Teil dieser Gesellschaft zu werden. Selbstredend gelten auch für sie die in der Bundesverfassung verankerten Werte. Weiter wird eine Rückkehr in Würde für Personen gefordert, welche die Kriterien für die Schutzgewährung nicht erfüllen. Dazu gehören menschenrechtliche Standards beim Vollzug der Wegweisung und die Beachtung des Kindeswohls in jeder Situation.
Hier finden Sie die Erklärung sowie weitere Informationen zum Thema:
- Interreligiöse Erklärung zu Flüchtlingsfragen
- Fünf Appelle zum Schutz von Flüchtlingen an die Religionsgemeinschaften
- Medienmitteilung des Schweizerischen Rats der Religionen vom 7.11.2018
- Medienmitteilung FIDS vom 7.11.2018