Mit der Entscheidung von Mittwochabend wird künftig «das Tragen weltanschaulich oder religiös geprägter Bekleidung, mit der eine Verhüllung des Hauptes verbunden ist», untersagt. Ausgenommen sind damit Verbände aus medizinischen Gründen oder Kopfbedeckungen als Schutz vor Regen oder Schnee. Die jüdische Kippa etwa bleibt erlaubt, da sich das Verbot auf Kleidungsstücke bezieht, «welche das gesamte Haupthaar oder grosse Teile dessen verhüllen».

Mehr zum Thema: srf.ch