“Das neue Reglement enthält unter anderem Vorschriften zur Bekleidung und zu religiösen Kopfbedeckungen.
Sowieso betont der Schulpräsident, dass es sich bei den neuen Passagen in der Schulordnung nicht um neue Regeln handelt. Man reagiere damit auch nicht auf einen Missstand. Vielmehr sind es Vorschriften, die schon heute gelten, jedoch nicht in der aktuellen Schulordnung festgehalten sind. Die Bekleidungsvorschriften für Schülerinnen und Schüler beispielsweise hat der Schulrat bereits 2011 erlassen. Blaser sagt: «Im schulischen Alltag ändert sich nichts, nachdem die neuen Regeln in Kraft getreten sind.»”
Quelle: Artikel im Tagblatt vom 19.08.2019, Bild übernommen von Wolfram Kastl/DPA