Mit bis zu 500 000 Franken pro Jahr will sich der Bund künftig an den Sicherheitskosten für Minderheiten, die besonders gefährdet sind, zum Ziel von Terrorismus oder gewalttätigem Extremismus zu werden, beteiligen.
Dies ist einer Medienmitteilung zu entnehmen, welche am 10. Oktober 2019 veröffentlicht wurde. Demnach sind Unterstützungen für bauliche, technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen möglich.
Der Bundesrat hatte an seiner Sitzung vom 9. Oktober 2019 die Vernehmlassungsergebnisse zum entsprechenden Verordnungsentwurf zur Kenntnis genommen und die Verordnung verabschiedet. Sie tritt am 1. November 2019 in Kraft.
Gemäss Bund handelt es sich dabei um Minderheiten, die sich etwa durch eine gemeinsame Lebensweise, Kultur, Religion, Tradition, Sprache oder sexuelle Orientierung auszeichnen, wobei jüdische und muslimische Gemeinschaften im Fokus stehen dürften.
Über die Gewährung der finanziellen Unterstützung wird das Bundesamt für Polizei (fedpol) entscheiden. Nebst der besonderen Gefährdung prüft es, ob die betreffende Gruppierung eine gefestigte Bindung zur Schweiz und ihren Werten hat.