Ab dem 28. Mai 2020 sind Gottesdienste und Feiern aller Religionen wieder erlaubt. Es müssen jedoch zwingend Schutzkonzepte befolgt werden.
Die nötigen Schutzkonzepte, die für die Wiedereröffnung der Moscheen notwendig sind stehen ab heute jedermann zur Verfügung. In Kürze wird ein kurzes Animations-Video veröffentlicht, das ein einfaches Verständnis aller Schutzmassnahmen ermöglicht.
Informationen und Plakate zur Wiederaufnahme von Gemeinschaftsgebeten für Moscheen ab dem 28. Mai 2020 können Sie auf der FIDS Webseite abrufen.