Ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit Halâl-Ernährung ist die Verwendung von Gelatine in den verschiedensten Produkten. Auf www.halal.ch heisst es dazu:
«Bei der Herstellung klarer Fruchtsäfte wird in der Fruchtsaftindustrie noch Gelatine eingesetzt (jedoch nicht ausschließlich). Durch die Zugabe der Gelatine werden unter anderem die sogenannten Trübstoffe gebunden und können anschließend abfiltriert werden. Damit ist die Gelatine letztendlich wieder aus dem Saft entfernt worden, der verbleibende klare Saft gilt jedoch als nadschis (rituell unrein). Zur Vermeidung einer ungewollten Aufnahme eines zweifelhaften Saftes (im Halâl-Harâm Kontext) sind grundsätzlich naturtrübe Säfte den klaren vorzuziehen.»
Und zum Thema Umwandlung (Istihâla):
Istihâla findet im Falle von Gelatine erst vollständig statt, wenn anschliessend keine Schweine-DNA mehr nachgewiesen werden kann. Gemäss www.halal.ch ist dies normalerweise nicht der Fall.