Zu diesem Schluss kam der Synodalrat der Reformierten Kirchen Bern-Jura-Solothurn wie verschiedene Medien am 26. Januar 2012 berichteten. Er hat nach eingehenden Abklärungen ein Machtwort gesprochen: Die Seelsorgerin soll sich künftig von islamfeindlichen Blogs fernhalten.
Demnach können der Pfarrerin keine eigenen hetzerischen Äusserungen gegen den Islam oder gar Hasspredigten vorgeworfen werden. Die externe Untersuchung durch den früheren Berner Regierungsstatthalter Andreas Hubacher habe keinen Beweis für islamophobe Äusserungen oder Schriften der Pfarrerin von Siselen-Finsterhennen ergeben.
Dabei wurde auch bekannt, dass sie für für Auftritte an islam- und fremdenfeindlichen Veranstaltungen in Deutschland bereits im August 2010 vom Synodalrat gerügt und ermahnt worden war. Sie hatte auf einer islamfeindlichen Kundgebung eine Andacht gehalten und an einer solchen Demonstration Übersetzerdienste geleistet. Es gebe aber keine Hinweise darauf, dass Frau Dietrich diese Mahnung seither missachtet habe. Die Mahnung habe somit ihre Wirkung getan meint der Synodalrat.
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An dieser Stelle möchten wir wiederholen, was wir bereits früher angemerkt hatten: Musliminnen und Muslime, die sich im interreligiösen Dialog engagieren, wissen, dass nicht alle Pfarrerinnen und Pfarrer gleich sind. Trotzdem bleibt ein schaler Nachgeschmack.