Wie diverse Medien am 3. April 2012 berichteten, war insbesondere die Frage umstritten, ob das Minarett und die Kuppel lediglich eine ungewöhnliche Dachform darstellen oder als Dachaufbauten zu taxieren seien.
Die islamische Glaubensgemeinschaft zeigte sich in einer Mitteilung vom 2. April 2012 enttäuscht über den Ausgang des Verfahrens. Immerhin sei das Urteil aber kein Präjudiz für den Kanton Bern, da sich das Gericht auf örtliche Bauvorschriften beziehe und nicht den Bau von Minaretten an sich beurteile.
Gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts kann beim Bundesgericht innert 30 Tagen Beschwerde eingereicht werden.
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