Gemäss einem gemeinsamen Aufruf von 113 Parlamentariern sollen wir «beten, dass Gott den Menschen in unserem Land beisteht und sie segnet». Und wir sollen «Busse tun über unser persönliches und kollektives Fehlverhalten». 

Gemäss einem Artikel in der NZZ vom 14. September 2012 wünschen sich die Initianten des Aufrufs eine Rückbesinnung auf christliche Werte  Obwohl sich die Gesellschaft religiös stark verändert habe, dürfe der christliche Glaube in der öffentlichen Diskussion wieder vermehrt Platz haben, zumal wir uns in einer Zeit befinden, in der sich andere Religionen zunehmend etablierten.

Über den Hintergrund des Buss- und Bettages schrieb die NZZ:

 

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Der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag ist in doppelter Hinsicht ein ungewöhnlicher Anlass. Erstens ist er – obwohl dem Gebet gewidmet – kein kirchlicher, sondern ein staatlicher Feiertag. Zweitens ist er – obwohl als «eidgenössisch» deklariert – seit je von den Kantonen verantwortet.

Hervorgegangen sind die Buss- und Bettage aus dem Judentum. In der Schweiz reicht ihre Tradition bis ins Spätmittelalter zurück. Anfangs riefen die Obrigkeiten die Bevölkerung je nach Bedarf zum Gebet auf – etwa bei Seuchen, Erdbeben oder Kriegsgefahr.

Zum gesamteidgenössischen Feiertag wurde der Bettag in mehreren Entwicklungsschüben, stets ausgelöst durch äussere Bedrohungen:
Mitten im Dreissigjährigen Krieg, 1639, beschlossen die reformierten Orte, künftig einen alljährlichen Bettag durchzuführen, um für die bisherige Verschonung des Landes zu danken. Vier Jahre später zogen die katholischen Orte nach.
1796 war es die drohende Revolution, die sogar die Konfessionsgrenzen überwand: Die Tagsatzung rief den ersten gesamteidgenössischen Bettag aus. 1832 wurde der Bettag definitiv auf den dritten Sonntag im September festgelegt. Dabei blieb es bis heute.

Das Bundesrecht schweigt zum Dank-, Buss- und Bettag; auch der Bundesrat hat an diesem Tag keinen Auftritt. Hingegen erliessen die Kantone traditionellerweise sogenannte Bettagsmandate, in denen sie aktuelle politische oder gesellschaftliche Themen aus religiöser Sicht beleuchteten. Berühmt sind die Mandate, die Gottfried Keller verfasste, als er Zürcher Staatsschreiber war. Seit 1872 überlässt die Zürcher Regierung diese Aufgabe aber den Kirchen.

Auch Bern kennt keine Bettagsmandate mehr. In mehreren Kantonen jedoch hat die Tradition bis heute überlebt. So wird die Bündner Regierungspräsidentin Barbara Janom Steiner am kommenden Sonntag das Bettagsmandat der Regierung höchstpersönlich in der Churer Comanderkirche verlesen.

Auch die Kantone Solothurn, Basel-Landschaft oder Basel-Stadt erlassen bis heute Bettagsmandate. Im Aargau wechselt sich die Kantonsregierung mit den Landeskirchen ab; die Mandate werden am Bettag von der Kanzel verlesen. Ein Abschaffungsversuch vor zwölf Jahren scheiterte. Regierungssprecher Peter Buri erklärt sich das Festhalten nicht zuletzt mit der Konfessionsgrenze, die bis heute im Kanton latent spürbar sei. Wohl aus diesem Grund gebe es im Aargau «bis heute eine erhöhte Sensibilität der Politik für die Religion», sagt Buri. Vielleicht werde deshalb auch der Bettag als überkonfessioneller Tag stärker gewichtet als in anderen Kantonen.

 

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Anzumerken ist, dass in Baden seit über 10 Jahren der Buss- und Bettag unter dem Namen «Gebet der Religionen» interreligiös gefeiert wird. Seit 2004 beteiligt sich der Verband Aargauer Muslime aktiv an der Organisation und Durchführung dieses Anlasses.

Weitere Infos finden sich in diesem Flyer.