Aus Sicht der Staatsanwaltschaft hatte der PNOS-Chef mit seiner Aktion im Oktober 2012 das Wahlplakat der Nationalen Front von 1933 symbolisch nachgebildet. Zudem habe Lüthard ein religiöses Symbol der Muslime mit Schmutz gleichgesetzt.

Trotzdem kam das Gericht zum Schluss, dass Lüthards Botschaft «keine Minarette in der Schweiz» und nicht «keine Muslime in der Schweiz» gelautet habe…

 

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