Dies geht aus der Medienmitteilung vom 27. Mai 2014 hervor (wir berichteten). Darin heisst es:
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Das Volksschulamt lehnt das Gesuch ab, da zwischen der Trägerschaft des Kindergartens und dem Verein Islamischer Zentralrat (IZRS) eine Verbindung besteht. Aufgrund der Zielsetzungen des Zentralrates besteht die Gefahr, dass den Kindern einseitig Werte vermittelt werden, die mit den Leitsätzen der Volksschule – wie Toleranz, Offenheit und Dialogfähigkeit – nicht vereinbar sind. Damit besteht ein Widerspruch zum Volksschulgesetz. Zudem gibt es erhebliche Zweifel, ob der geplante Kindergarten die Ziele des zürcherischen Lehrplans erfüllen kann. Laut Konzept des Kindergartens bildet das religiöse Wissen die Basis für alles, was die Kinder später lernen und erleben werden. Dies geht über das Setzen von Schwerpunkten religiöser oder konfessioneller Art hinaus, wie es die Volksschulverordnung Privatschulen grundsätzlich ermöglicht.
Der Entscheid des Volksschulamtes ist nicht rechtskräftig und kann beim Regierungsrat des Kantons Zürich angefochten werden.
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Lesen Sie hier die anonymisierte Verfügung der Bildungsdirektion vom 26. Mai 2014.