In seiner Medienmitteilung vom 2. Juli 2014 schrebt der Verein, dass sein Konzept die gesetzlich erforderlichen Vorgaben zur Führung eines privaten Kindergartens erfülle und dass er keinerlei Verbindungen zu ideellen Vereinigungen unterhalte. Daher habe er Rekurs gegen den ablehnenden Entscheid des Volksschulamtes des Kantons Zürich (wir berichteten) eingelegt.