«Das ist ein Riesenskandal.» Mit diesen Worten äusserte sich Rechtsaussen-Nationalrat Walter Wobmann gegenüber der Aargauer Zeitung vom 22.9.2010, wie hier nachzulesen ist.
Dabei ist die Recntslage klar: Weil Langenthal die Baubewilligung schon am 30. Juni 2009 erteilt hatte, die Abstimmung über das Minarettverbot aber erst am 29. November und während des Beschwerdeverfahrens stattfand, gilt das alte Recht.
Die Gegner drohen nun mit einem Weiterzug ans bernische Verwaltungsgericht. Damit würden sie sich aber als schlechte Gewinner (der Minarettinitiative) outen (was ja nicht anders zu erwarten war).
In diesem Zusammenhang ist der Kommentar in der NZZ vom 22.9.2010, der unter dem Titel «Recht vor Eifer – Minarettverbot nicht überdehnen» erschienen ist, interessant:
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Von einem Türmchen auf dem Dach eines früheren Gewerbegebäudes am Rand von Langenthal würde man heute ausserhalb des Quartiers kaum Notiz nehmen, wäre es gebaut worden. Die erstmals 2006 erteilte Baubewilligung wurde aber angefochten. Eifernde Minarettgegner, die den Rechtsweg beschritten, machen auf Obstruktion, wollen sie doch den Entscheid der kantonalen Baudirektion nicht akzeptieren. Erfolg hatten sie bekanntlich auf der politischen Ebene mit ihrer nationalen Initiative. Statt lokal nun die Grossmut von Siegern zu zeigen, möchten sie das Bauverbot sozusagen rückwirkend angewandt wissen und setzten den islamischen Verein unter Druck, damit er das Projekt aufgebe.
Auch bei anderer Gelegenheit wird versucht, aus der Verfassungsbestimmung mehr herauszulesen, als drinsteht. Das Nein zu neuen Minaretten – eine Art Ja zum äusserlichen Status quo – bietet keine Grundlage für andere Einschränkungen. Und die politische Dynamik sollten die Behörden eher mässigen als verstärken, wie es der St. Galler Erziehungsrat mit seiner allzu durchsichtigen Empfehlung für ein Kopftuchverbot im Namen von Transparenz und «Unabgelenktheit» im Unterricht tat.
Die Frage, ob das Minarettverbot Menschenrechte verletze, ist ohnehin noch nicht gerichtlich beurteilt. Sie wird auch kaum im Fall Langenthal beantwortet, sondern erst, wenn ein anderes Baugesuch gestellt werden sollte. Dieses müsste übrigens nicht zwingend den Weg vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof antreten, sondern wäre schon von den schweizerischen Instanzen nach dem Massstab von Religionsfreiheit und Gleichbehandlung zu beurteilen, nicht von «fremden», sondern von eigenen Richtern.
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Man darf gespannt sein, wie es weitergeht. Vielleicht zeigen sich die Langenthaler Muslime sogar als gute Verlierer und verzichten nun demonstrativ auf den Bau…