Gemäss einer am 24. April 2012 von Amnesty International publizierten Studie mit dem Titel «Choice and prejudice: A summary: Discrimination against Muslims in Europe» nimmt die Diskrimierung der Muslime in Europa zu.
Besonders in der Kritik stehen die Niederlande, Frankreich, Belgien, Spanien und die Schweiz. Dabei wird moniert, dass in manchen Ländern muslimischen Frauen Arbeitsplätze und Mädchen die Teilnahme an regulärem Unterricht verweigert wird, weil sie traditionelle Kleidung, wie das Kopftuch tragen. Das Tragen religiöser und kultureller Symbole und Kleidung sei aber Teil des Rechts auf freie Meinungsäusserung. Es ist Teil des Rechts auf Freiheit der Religionsausübung oder Weltanschauung – und diese Rechte stünden allen Glaubensrichtungen gleichermassen zu.
In vielen Ländern Europas sei ausserdem die Ansicht weit verbreitet, dass der Islam akzeptabel ist, solange Muslime nicht allzu sichtbar sind. Also: Nur ein unsichtbarer Islam ist ein guter Islam. Dazu passt auch das Schweizer Minarettverbot.
Zu dieser Feststellung passt auch der Medienrummel über die Gratisverteilungen von Koranübersetzungen, die in Deutschland begonnen haben und nun offenbar auch in manchen Städten in der Schweiz durchgeführt worden sind und noch durchgeführt werden sollen. Über den Sinn und Zweck dieser Aktionen lässt sich streiten. Solange dies nicht in einer aggressiven Art und Weise geschieht, ist uns die grosse Aufregung nicht ganz verständlich, denn in so manchem muslimischen Land werden Bibelübersetzungen sogar vor Moscheen verteilt. Das gehört doch auch zum Recht der freien Meinungsäusserung, oder?
Ach ja, und da ist da noch die aktive christliche Missionsarbeit, die sich gezielt an Muslime richtet. Hören Sie dazu den Beitrag «Missionsdrang bei Schweizer Freikirchen» im Echo der Zeit auf DRS1 vom 26. April 2012. Wohlgemerkt, das ist nur ein kleines Beispiel…