Wie am 7. Januar 2019 bekannt wurde, wurde ein türkischstämmiger Schweizer aus Schaffhausen mit 210 Franken Busse bestraft, weil er einen Kollegen mit «Allah-u Akbar» (Allah ist grösser/am grössten) begrüsste (siehe z..B. den Artikel in «20 Minuten» vom 7.1.2019).
Das sorgt nun nicht nur unter den Muslimen schweizweit für grosse Aufregung. Viele empfinden die Busse als übertrieben, willkürlich und islamophob. Manche jedoch meinen, dass man besonders in Europa den Ausdruck «Allah-u Akbar» missverstehen kann.
Man erinnere sich: Gemäss einem Bundesgerichtsurteil vom 28. April 2014 ist ein öffentlich gegenüber Dritten ausgeführter Hitlergruss nicht strafbar ist, solange es sich um ein persönliches Bekenntnis und nicht um Propaganda handelt (siehe dazu den NZZ-Artikel vom 21.5.2014).
In die Diskussion hat sich nun auch die Föderation islamischer Dachorganisationen der Schweiz (FIDS) mit einer Stellungnahme eingeschaltet. Diese ist hier in ihrem vollen Wortlaut wiedergegeben:
Missverständnisse sind die Ursache für so manche Auseinandersetzung. Ein Wort kann je nach Zusammenhang Frieden stiften oder einen Streit entfachen. Die Absicht wie ein Wort ausgesprochen wird und wie es beim Gegenüber ankommt ist daher äusserst wichtig.
Heute wurde der Begriff “Allahu Akbar“ breit in den Medien diskutiert und interpretiert. Manche erkennen hier nichts Ungewöhnliches und wieder andere sehen den Begriff als Aufruf zu Gewalt an.
Wie verhält es sich denn nun wirklich mit diesem Ausdruck?
Allahu Akbar bedeutet wortwörtlich Gott ist der Grösste. Es findet Gebrauch im täglichen Gebet, beim Gebetsruf oder bei einem sonderbaren Ereignis. Es ist ein alltäglicher Ausdruck, welcher der Lobpreisung Gottes dient, eine spirituelle Dimension hat und in Gedichten oder traditionellen Liedern vorkommt. Der Begriff wird sogar von vielen arabischsprachigen Christen benutzt.
Terroristen missbrauchen Menschen, Symbole und Worte um ihre grausamen Ideologien mit Gewalt zu verkünden. Sie versuchen unsere Freiheiten einzuschränken und uns für die Verbreitung ihrer Ziele zu täuschen. Wir lehnen dies ab und wollen nicht Teil dieser Manipulation sein, indem wir uns auch verbal terrorisieren lassen und so deren Ziele ermöglichen. Wir müssen verhindern, dass wichtige Symbole und Worte von solchen Terroristen geraubt werden.
Wenn nun eine Person während dem Gespräch diesen Ausdruck benutzt und anschliessend wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses gebüsst wird, findet eine Entwicklung in eine völlig falsche Richtung statt. Der Missbrauch dieses Ausdruckes durch Terroristen kann nicht dafür benutzt werden, dieses Wort aus dem alltäglichen Gebrauch streichen zu wollen. Damit fände ja genau eine Kapitulation bei der Deutung des an sich unschuldigen Begriffes statt.
Selbstverständlich sollen Muslime auch im Hinblick auf Ängste in der Bevölkerung diesen Begriff nicht laut auf öffentlichen Plätzen verkünden und sich provokativ verhalten. Dies gilt es zu unterlassen. Die Gesellschaft als Ganzes soll aber auch nicht zulassen, dass ein alltäglich gebrauchter und gewöhnlicher Begriff von Terroristen gekapert wird und der Ausdruck auf eine Liste verbotener Wörter kommt.
Unabhängig der aktuellen Sachlage rufen wir alle Beteiligten dazu auf, ein gesundes Augenmass walten zu lassen und im Zweifelsfall einen Experten beizuziehen. Wir wollen die Polizei Schaffhausen nicht zur Rede stellen, so wurde es in Zeitungsartikeln formuliert, sondern wir möchten das Gespräch suchen, aufklären und versuchen Ängste abzubauen. Hier bieten wir bei Bedarf gerne unsere Hilfe und Unterstützung an.
Das friedliche Zusammenleben aller Religionsangehörigen ist ein hohes Gut das es zu beschützen gilt. Wir rufen alle Beteiligten daher zur Ruhe auf und wünschen der ganzen Schweizer Bevölkerung alles Gute und beste Gesundheit im neuen Jahr.