Nach Eintreten des Todes muss der Leichnam nach islamischen Vorschriften für das Begräbnis vorbereitet werden. Dazu gehört auch, dass der Leichnam möglichst rasch begraben und damit die Würde des Verstorbenen bewahrt wird.
Was ist zu tun mit einem im Sterben liegenden Muslim oder einer Muslima?
- Der oder die Sterbende ist in Richtung Mekka zu legen und zwar auf eine der beiden folgenden Arten: Entweder auf die rechte Seite, das Gesicht gegen Mekka gerichtet, oder auf dem Rücken mit den Füssen Richtung Mekka. Dabei wird der Kopf etwas angehoben, so dass das Gesicht gegen Mekka gerichtet ist. Die erste Art wird bevorzugt.
- Den oder die Sterbende an das Glaubensbekenntnis erinnern: «Es gibt keine Gottheit ausser Allah, Muhammad ist sein Prophet.» Dies muss in respektvoller Weise und diskret getan werden. Ebenso sollte man dies nicht zu oft wiederholen, um den oder die Sterbende nicht zu belästigen. Man sollte sie oder ihn nicht dazu zwingen; der Respekt gegenüber dem Sterbenden und die Ruhe muss beachtet werden. In schwerwiegenden Fällen wie Schwäche, Koma usw. können auch die Glaubensgeschwister das Glaubensbekenntnis mit und für den Sterbenden sprechen.
- Der/dem Sterbenden wird im Moment seines Todes das Familiemitglied, das ihm am nächsten steht, zugeführt, damit es sie/ihn an Gott, das Bittgebet zur Vergebung seiner Sünden und an das Testament erinnere.
- Die Gebete für sie/ihn und für die Helfer sollten zahlreich sein und der Qur’an sollte rezitiert werden, insbesondere die Sura «Yasin». Die Rezitation sollte sehr diskret sein um die oder den Sterbenden nicht zu beunruhigen. Nach dem Eintritt des Todes soll die Rezitation des Korans aufhören, da diese Praxis von der Sunna des Propheten nicht anerkannt ist.
- Es ist demjenigen, der bei der oder dem Sterbenden wacht, empfohlen, ihr oder ihm die Wohltaten Gottes, des Erhabenen, in Erinnerung zu rufen, um sein Vertrauen und Glauben in Gottes Allmacht und Herrlichkeit zu stärken. In der heiligen Überlieferung lesen wir: «Ich bin, wie mich mein Knecht sieht.»
Was ist zu tun, wenn der Tod eingetreten ist?
- Die Augen schliessen.
- Den Unterkiefer an den Kopf binden, um dadurch das herunterhängen des Kiefers durch Erschlaffung zu verhindern.
- Auf den Bauch einen angemessenen Gegenstand legen, um zu verhindern, dass er sich aufbläht.
- Wenn mögleich sofort nach dem Tod die Gelenke sanft beugen. Die Gelenke so beugen, daß die Arme gegen die Vorderame, die Vorderarme gegen die Seiten des Körpers, die Beine gegen die Oberschenkel, die Oberschenkel gegen den Bauch liegen. Durch diese Körperlage wird die Waschung des Körpers erleichtert
- Die oder der Verstorbene wird leicht gehoben und das Gesicht gegen Mekka gerichtet.
- Sie oder er wird entkleidet und zugedeckt mit einem Tuch das den ganzen Körper bedeckt.
- Sich beeilen die Schulden des Verstorbenen zu entrichten.
- Es ist angebracht, die Leute über ihren oder seinen Tod zu informieren, damit sie an der Bestattung teilnehmen können.
- Es ist verboten, mit lauter Stimme zu trauern und weinen oder gar sich auf die Wangen zu schlagen, die Kleider zu zerreissen usw. Es ist nicht verboten zu weinen, denn Trauer ist ein Ausdruck der Liebe und Barmherzigkeit eines Menschen zum anderen; der Gefühlausdruck sollte jedoch angemessen sein. Die trauenden Person soll das Leid geduldig tragen und auf den Trost und die Belohnung Gottes warten, denn der Verstorbene ist ein Gott anvertrautes Geschenk und Er hat Sie/Ihn zu sich genommen.
- Aus Respekt für den Toten ist es empfohlen, sich mit der Vorbereitung der Bestattung zu beeilen.
- Nach der vorgeschriebenen Waschung und Bekleidung des Verstorbenen wird das Totengebet durchgeführt.