Gemäss einem Bericht in der AZ vom 13. Februar 2019 kämpft Giorgio Ghiringhelli, der Initiator des Burkaverbots im Tessin (wir berichteten), mit einer Petition gegen die Religionsfreiheit der Muslime im Tessin. Darin will er Gebete im öffentlichen Raum verbieten, «die Hassbotschaften enthalten, andere Religionen diskriminieren und gegen die Antirassismusstrafnorm verstossen».

Gemäss dem Bericht in der AZ stützt sich Ghiringhelli bei seiner Argumentation auf Sami Aldeeb, einem christlichen Rechtswissenschaftler mit palästinensischen Wurzeln, der behauptet, dass der Inhalt der islamischen Gebete die Antirassismusstrafnorm verletze, da die Muslime 17 Mal pro Tag unter anderem jene Passagen rezitieren würden, welche zu Hass gegen Juden und Christen anstachelten.

Das geht selbst der Präsidentin des Forums für einen fortschrittlichen Islam (FFI), Saida Keller-Messahli, zu weit. Sie hält es für übertrieben wegen eines «Nichtproblems» ein Verbot zu erlassen. 

Was sehr befremdlich wirkt, ist die Argumentation von Sami Aldeeb. Vermutlich bezieht er sich bei seiner Behauptung auf die erste Sura im Qur’an, die Sura «al-Fatiha» (arab. die Eröffnende), die im rituellen muslimischen Gebet mehrmals rezitiert wird. In den letzten beiden Versen heisst es sinngemäss: «Leite uns den geraden Weg, den Weg derjenigen, denen Du Gunst erwiesen hast, nicht derjenigen, die (Deinen) Zorn erregt haben, und nicht der Irregehenden.» Hier geht also nicht um Verurteilung anderer, sondern um die Bitte um Schutz und Rechtleitung.

Das Tessiner Kantonsparlament wird sich in der nächsten Woche mit der Petition befassen müssen. Die vorberatende Kommission des Tessiner Parlaments hat Ghiringhellis Anliegen aber bereits deutlich abgelehnt. 

Mit grosser Wahrscheinlichkeit wird Ghiringhelli eine Volksinitiative lancieren (siehe dazu: http://www.ilguastafeste.ch). Dabei möchte er den Initiativtext so formulieren, dass sie Muslime nicht diskriminiert, die Gebete auf offener Strasse aber trotzdem unterbindet werden. Als mögliche Vorlage dient ihm ein Artikel im neuen Laizitätsgesetz des Kantons Genf, der religiöse Manifestationen in der Öffentlichkeit grundsätzlich untersagt, jedoch Ausnahmen zulässt, denn er wolle nicht katholische Prozessionen aus dem öffentlichen Raum verbannen.

Man darf gespannt sein…

Unter der Vorwand der Trennung von Kirche und Staat wurde mit 55 Prozent Ja-Stimmen eine Verfassungsänderung angenommen, die es verbietet, dass Genfer Staatsangestellte und Mandatsträger bei der Arbeit religiöse Symbole tragen – darunter Kopftücher, christliche Kreuze oder jüdische Kippas (siehe SRF online vom 10. Februar 2019).

Die Vorlage war vom Genfer Staatsrat Pierre Maudet in die Wege geleitet worden. Vordergründig ging es darum, Kirche und Staat stärker zu trennen und zu verhindern, dass sich die einzelnen Religionsgemeinschaften voneinander abkapseln. Dabei stand die ganze Genfer Regierung hinter der Vorlage, und natürlich auch die bürgerlichen Parteien.

Gemäss dem Bericht von SRF hatten sich linke Parteien, Gewerkschaften sowie feministische und muslimische Verbände (z.B. auch die FIDS) gegen die Verfassungsänderung ausgesprochen. Sie kritisierten vor allem den «bevormundenden und diskriminierenden Charakter» des Gesetzes und sind der Meinung, dass es spezifisch gegen das Kopftuch und damit den Islam gerichtet ist. Die protestantische, die römisch-katholische sowie die christlich-katholische Kirche unterstützten aber das neue Gesetz.

Man erinnert sich: Der Gemeindeschreiber von Boswil AG, Daniel Wicki (47), hetzte Anfang Dezember 2018 in einem Facebook-Eintrag gegen Ausländer und Asylbewerber (wir berichteten) und löste damit einen Sturm der Empörung aus. Daraufhin zeigte ihn die SP Boswil wegen Rassendiskriminierung an. Mitte Januar 2019 kam aber die Staatsanwaltschaft Muri-Bremgarten zum Schluss, dass die Straftatbestände der Rassendiskriminierung und der öffentlichen Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit nicht erfüllt seien (siehe AZ online vom 17. Januar 2019). Daraufhin kehrte er an seinen Arbeitsplatz in der Gemeinde Boswil zurück.

Kurz darauf stellte ihn der Gemeinderat aber mit sofortiger Wirkung frei. Der Grund waren vertrödelte Einbürgerungen – eine Familie wartete schon seit über drei Jahren (!) nach dem Ja an der Gemeindeversammlung auf den Schweizer Pass (siehe AZ online vom 19. Januar 2019).

Nun hat das Regionaljournal Aargau-Solothurn von SRF1 Einblick in die Einstellunsgverfügung der Staatsanwaltschaft erhalten (siehe Regionaljournal Aargau-Solothurn vom 7. Februar 2019). Darin heisst es offenbar, dass er in seinen Hasskommentaren nur persönliche Unmutsäusserungen gemacht und nur die Vergewaltiger, nicht aber eine Rasse oder Ethnie, gemeint habe. Daher sei es kein öffentlicher Aufruf zu Gewalt gegen Flüchtlinge. In anderen Worten, nur wenn bestimmte Rassen, Religionen oder Ethnien angegriffen werden, sind Hasskommentar strafrechtlich relevant.

Der Schreiber dieser Zeilen ist kein Jurist, aber das würde doch auch bedeuten, dass z.B. ein religiöser Fanatiker, der zur Ermordung von «Ungläubigen» aufruft, ebenfalls nicht belangt werden könnte, da er weder eine bestimmte Rasse, Religion oder Ethnie meint… Wirklich???

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Wie Berichten im Regionaljournal Aargau-Solothurn von SRF1 und in der Solothurner Zeitung vom 30. Januar 2019 zu entnehmen ist, hat das Solothurner Kantonsparlament nach heftiger Debatte entschieden, die Frage, wie mit öffentlich-rechtlich nicht anerkannten Religionsgemeinschaften umzugehen sei, mit Hilfe einer Studie abzuklären. Diese wird nun von der Regierung in Auftrag gegeben werden.

Der Kanton Solothurn ist einer der wenigen Kantone in der Schweiz, in denen es keinen muslimischen Dachverband gibt, obwohl die Muslime mit rund 16’000 Personen ca. 7% der Solothurner Bevölkerung ausmachen.

Man muss kein Hellseher sein, um zu wissen, dass es bei der Debatte vor allem um Muslime ging. Ursprünglich hatte die SP eine «Charta der Religionen» gefordert; also ein Dokument, welches Religionsgemeinschaften unterzeichnen und damit beteuern, die Werte der Bundesverfassung einzuhalten. Die SP hatte diese Forderung aber zurückgezogen und sich hinter den Vorschlag der Regierung gestellt, mittels Gutachten zu überprüfen, wie künftig mit nicht anerkannten Religionsgemeinschaften umgegangen werden könnte.

Und man muss ebenfalls kein Hellseher sein, um zu erraten, dass SVP und FDP dagegen waren. «Die SP hat nur ein Ziel, die öffentlich-rechtliche Anerkennung des Islams», sagte z.B. SVP-Mann Beat Künzli. Durch die Anerkennung des Islams würden Genitalverstümmelung oder sexuelle Unterdrückung «mit staatlicher Unterstützung dank öffentlicher Anerkennung» gefördert.

Man darf gespannt sein, was für Diskussionen die Ergebnisse der nun in Auftrag zu gebenden Studie auslösen wird.

Wie wir bereits früher berichtet haben, hat der Kanton Zürich Anfang 2018 zusammen mit der VIOZ ein 2-jähriges Projekt zur Ausbildung muslimischer Spital- und Notfallseelsorgerinnen und -seelsorger lanciert.

In der Zwischenzeit haben insgesamt 12 muslimische Seelsorgerinnen und Seelsorger (darunter auch Imame) die theoretische Weiterbildung erfolgreich abgeschlossen. Nun können sie ein Praktikum in drei Institutionen im Kanton Zürich absolvieren, und zwar am Unispital Zürich, am Kinderspital Zürich und am Kantonsspital in Winterthur.

Wie am 7. Januar 2019 bekannt wurde, wurde ein türkischstämmiger Schweizer aus Schaffhausen mit 210 Franken Busse bestraft, weil er einen Kollegen mit «Allah-u Akbar» (Allah ist grösser/am grössten) begrüsste (siehe z..B. den Artikel in «20 Minuten» vom 7.1.2019).

Das sorgt nun nicht nur unter den Muslimen schweizweit für grosse Aufregung. Viele empfinden die Busse als übertrieben, willkürlich und islamophob. Manche jedoch meinen, dass man besonders in Europa den Ausdruck «Allah-u Akbar» missverstehen kann.

Man erinnere sich: Gemäss einem Bundesgerichtsurteil vom 28. April 2014 ist ein öffentlich gegenüber Dritten ausgeführter Hitlergruss nicht strafbar ist, solange es sich um ein persönliches Bekenntnis und nicht um Propaganda handelt (siehe dazu den NZZ-Artikel vom 21.5.2014).

In die Diskussion hat sich nun auch die Föderation islamischer Dachorganisationen der Schweiz (FIDS) mit einer Stellungnahme eingeschaltet. Diese ist hier in ihrem vollen Wortlaut wiedergegeben:

Missverständnisse sind die Ursache für so manche Auseinandersetzung. Ein Wort kann je nach Zusammenhang Frieden stiften oder einen Streit entfachen. Die Absicht wie ein Wort ausgesprochen wird und wie es beim Gegenüber ankommt ist daher äusserst wichtig.

Heute wurde der Begriff “Allahu Akbar“ breit in den Medien diskutiert und interpretiert. Manche erkennen hier nichts Ungewöhnliches und wieder andere sehen den Begriff als Aufruf zu Gewalt an.

Wie verhält es sich denn nun wirklich mit diesem Ausdruck?

Allahu Akbar bedeutet wortwörtlich Gott ist der Grösste. Es findet Gebrauch im täglichen Gebet, beim Gebetsruf oder bei einem sonderbaren Ereignis. Es ist ein alltäglicher Ausdruck, welcher der Lobpreisung Gottes dient, eine spirituelle Dimension hat und in Gedichten oder traditionellen Liedern vorkommt. Der Begriff wird sogar von vielen arabischsprachigen Christen benutzt.  

Terroristen missbrauchen Menschen, Symbole und Worte um ihre  grausamen Ideologien mit Gewalt zu verkünden.  Sie versuchen unsere Freiheiten einzuschränken und uns für die Verbreitung ihrer Ziele zu täuschen. Wir lehnen dies ab und wollen nicht Teil dieser Manipulation sein, indem wir uns  auch verbal terrorisieren lassen und so deren Ziele ermöglichen. Wir müssen verhindern, dass wichtige Symbole und Worte von solchen Terroristen geraubt werden. 

Wenn nun eine Person während dem Gespräch diesen Ausdruck benutzt und anschliessend wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses gebüsst wird, findet eine Entwicklung in eine völlig falsche Richtung statt. Der Missbrauch dieses Ausdruckes durch Terroristen kann nicht dafür benutzt werden, dieses Wort aus dem alltäglichen Gebrauch streichen zu wollen. Damit fände ja genau eine Kapitulation bei der Deutung des an sich unschuldigen Begriffes statt.

Selbstverständlich sollen Muslime auch im Hinblick auf Ängste in der Bevölkerung diesen Begriff nicht laut auf öffentlichen Plätzen verkünden und sich provokativ verhalten. Dies gilt es zu unterlassen.  Die Gesellschaft als Ganzes soll aber auch nicht zulassen, dass ein alltäglich gebrauchter und gewöhnlicher Begriff von Terroristen gekapert wird und der Ausdruck auf eine Liste verbotener Wörter kommt.

Unabhängig der aktuellen Sachlage rufen wir alle Beteiligten dazu auf, ein gesundes Augenmass walten zu lassen und im Zweifelsfall einen Experten beizuziehen. Wir wollen die Polizei Schaffhausen nicht  zur Rede stellen, so wurde es in Zeitungsartikeln formuliert, sondern wir möchten das Gespräch suchen, aufklären und versuchen Ängste abzubauen. Hier bieten wir bei Bedarf gerne unsere Hilfe und Unterstützung an.

Das friedliche Zusammenleben aller Religionsangehörigen ist ein hohes Gut das es zu beschützen gilt. Wir rufen alle Beteiligten daher zur Ruhe auf und wünschen der ganzen Schweizer Bevölkerung  alles Gute und beste Gesundheit im neuen Jahr.

Für das kommende Islamische Lager, das vom 20. – 22. September 2019 im Gästehaus Steinabad im süddeutschen Schwarzwald stattfinden wird, konnte das OK Dr. Yusuf Dreckmann, Wissenschaftler und Dozent am Islamologischen Institut in Wien, gewinnen, alhamdulillah.

Wer Yusuf Dreckmann noch nicht kennt und etwas mehr über ihn erfahren möchte, möge doch das Interview auf EvidenceTV, das am 4. Juli 2017 publiziert wurde, anschauen.

Für weitere Informationen, sowie neu die Möglichkeit, einen Newsletter zu abonnieren, besuche man die Website von «Die Barmherzigkeit».

Die Redaktion von islam.ch wünscht allen christlichen Mitbürgerinnen und Mitbürgern ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest.

Obwohl wir Musliminnen und Muslime Weihnachten selbst nich feiern, glauben wir an Jesus (arab. Isa), Gottes Segen und Heil auf ihm, als den Gesandten Gottes und an seine wunderbare Geburt durch die Gnade Gottes.

Im Qur’an, dem heiligen Buch der Muslime, sind ihm, seiner Mutter und selbst seinem Grossvater, Imran, viele Verse gewidmet. So beschreiben z.B. die Verse 33-62 der 3. Sura Âl-i Imrân das wundersame Leben von Maria (arab. Maryam) und die Geburt und das Wirken von Jesus (arab. Isa). 

Und in den Versen 110-115 der 5. Sura Al-Maida wird über seine Wunder berichtet.

Am 15.12.2018 findet um 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Eröffnungsfeier der Tayyeb Metzgerei an der Winterthurerstrasse 460 in Zürich statt.

Was zeichnet die Tayyeb Metzgerei aus?

  • Die Tiere stammen aus Irland und weiden bis zu 300 Tage pro Jahr draussen auf der Wiese
  • Es wird höchste Qualität garantiert
  • Die Tiere werden in einem islamischen Schlachthof in Irland zubereitet

Kommen Sie zur Eröffnung und profitieren Sie von: 

  • Speziellen Aktionspreisen am Eröffnungstag
  • Gratis Fleischproben direkt vom Grill
  • Frisches, saftiges Fleisch welches dank Vakuumverpackung länger haltbar ist