Buchrezension Islam im europaeischen Zusammenlebenvon Hamit Duran, Turgi/Nürnberg —

In seiner Dissertation erarbeitet Hakan Aydin, promovierter Theologe und Lehrbeauftragter an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster, die Konturen eines in Europa lebbaren Islam heraus. Er stützt sich dabei auf die fünf Prinzipien der islamischen Rechtsprechung, u.a. das Prinzip der Ausräumung von Schwierigkeiten, also das Prinzip der Erleichterung.

Viele Musliminnen und Muslime haben noch den Satz des ehemaligen deutschen Bundespräsidenten Christian Wulff in den Ohren: «Der Islam gehört zu Deutschland.» Hakan Aydin formuliert diesen Satz aus islamischer Perspektive etwas um: «Die Ausübung des Islam ist auch im Kontext europäischer Kultur möglich.»

Am Beispiel von Qur’an-Auszügen und Aussagen islamischer Gelehrter zeigt Hakan Aydın, dass das Leben nach islamischen Glaubenssätzen trotz einiger Herausforderungen, beispielsweise beim Thema der Essenszubereitung oder im intergeschlechtlichen Zusammenleben, in Europa durchaus möglich ist. Grundlage dafür ist das im gesamten Qur’an zu findende «Prinzip der Erleichterung», welches es Gläubigen ermöglicht, islamisch-rechtliche Normen nicht absolut, sondern den Bedingungen nicht beeinflussbarer Umstände angepasst auszulegen.

Zu Beginn seiner Arbeit erklärt der Autor in kurzen Zügen die Hauptquellen der islamischen Normenlehre. Neben dem Qur’an und der Sunna (der Tradition des Propheten Muhammad), gehören der Konsens der Gelehrten (arab. Idschmâ‘), der Analogieschluss (arab. Qiyâs) und andere dazu. Auch die Methodik, wie diese Quellen verwendet werden, wird kurz erläutert.

Danach widmet Aydin ein ganzes Kapitel den islamisch- theologischen Grundlagen, welche das Zusammenleben von Muslimen mit Nichtmuslimen in Europa betrifft. Anhand von Aussagen im Qur’ân und unter Beizug von Texten früherer und zeitgenössischer Gelehrter zeigt er auf, dass der Qur’ân ein friedliches Zusammenleben verschiedener Gemeinschaften befürwortet und fördert. Dazu muss man sich aber immer bewusst sein, dass der Qur’ân alle Lebensbereiche umfasst und sich auch auf spezielle Situationen, wie zum Beispiel den Kriegsfall, beziehen kann. Da es Europa geschafft hat, einen mehr oder weniger stabilen Friedenszustand zu etablieren, können entsprechende Gebote oder Verbote natürlich nicht angewendet werden, obwohl dies immer wieder behauptet wird.

Im dritten Kapitel behandelt der Autor dann ganz konkrete Probleme betreffend die Religionspraxis der muslimischen Gesellschaft in Europa. Er geht dabei mehr oder weniger immer nach dem gleichen Muster vor. Zunächst erklärt und analysiert er anhand des Qur’ân und der Sunna die Grundlagen der jeweiligen gottesdienstlichen Handlung wie z.B. das fünfmal tägliche rituelle Gebet oder das Fasten im Monat Ramadan. Danach zeigt er auf, welche Erleichterungen jeweils möglich sind; z.B. das Zusammenlegen zweier Gebete (arab. Dscham‘). Er erörtert dabei auch die Standpunkte verschiedener früherer und zeitgenössischer Gelehrter, welche sich mit dem Thema befasst haben, wobei auffällt, dass er, wohl aufgrund seiner Herkunft, sehr häufig türkische Gelehrte zitiert. Schliesslich gibt er meistens noch eine persönliche Empfehlung ab, die es dem nach Rat suchenden Leser erleichtert, eine Entscheidung zu treffen.

Dem Thema Schlacht- und Speisevorschriften räumt Aydin besonders viel Platz ein. Neben den klassischen Themen wie Islam-konforme Schlachtung, Schweinefleisch und Alkohol, widmet er sich auch den in Europa häufig verwendeten Zusatzstoffen, wie Gelatine (das in der Regel vom Schwein gewonnen wird), E471 (Mono- und Diglyceride), E920/E921 (L-Cystein/L-Cystin, welche aus Menschen- oder Schweinehaaren hergestellt werden) und tierisches Lab, das für die Käseherstellung verwendet wird. Auch hier analysiert er die islamischen Vorschriften aufgrund der Quellenlage und zeigt auf, dass manche Dinge nicht unbedingt so sein müssen, wie sie zu Beginn scheinen. So sind im Islam die Prinzipien von Istihâlah (Wesensumwandlung infolge chemischer Prozesse) und Istihlâq (Verschwinden aufgrund von Verdünnung) bekannt und wurden von Gelehrten angewandt, um die Zulässigkeit von Speisen zu beurteilen.

Bemerkenswert ist auch sein Vorgehen, bei der Analyse des Qur’an bei der Untersuchung eines spezifischen Themas. Er pickt dabei nicht nur einzelne Verse heraus und diskutiert diese, sondern er analysiert alle Verse, die mit dem Thema in Verbindung stehen oder dazu eine Aussage machen und erarbeitet somit ein gesamtheitliches qur’anisches Bild. Dies wird z.B. sehr schön deutlich in dem Abschnitt, in dem er sich der Freundschaft zwischen Muslimen und Nichtmuslimen widmet. Es gibt Verse im Qur’an, welche die Freundschaft zwischen Muslimen und Nichtmuslimen einschränken. Bei genauerer Betrachtung ergibt sich aber, dass dies an bestimmte Bedingungen geknüpft ist wie zum Beispiel im Krieg, oder wenn Nichtmuslime versuchen, Gläubige aus ihren Häusern zu vertreiben. Ist dies nicht der Fall, so spricht nichts dagegen, Freundschaften zu schliessen. Sogar jenen gegenüber, denen keine Freundschaft gewährt werden kann, soll kein zu grosser Hass empfunden werden, denn wer weiss, ob diese nicht irgendwann einmal zu Freunden werden…

Auch vieldiskutierten Themen wie Geschlechterverhältnis, Bekleidungsvorschriften oder Teilnahme an Schullagern etc. in der Schule hat der Autor einen längeren Abschnitt gewidmet und gibt auch hier wieder eine Vielzahl von praktischen Ratschlägen. Das Blut gefror kurz in meinen Adern, als ich zum Thema Klassenlager über ein persönliches Erlebnis des Autors las. Seine Tochter nahm zusammen mit anderen muslimischen Mitschülerinnen und Mitschülern an der Abitur-Abschlussklassenfahrt teil. Dabei ertrank offenbar ein 20-jähriger Mitschüler aufgrund zu hohen Alkoholkonsums. Dies ist ein trauriger Beleg für die Ängste mancher muslimischer Eltern, die an sich nichts gegen Klassenfahrten oder dergleichen haben, sich aber vor solchen Exzessen fürchten und ihre Kinder davor beschützen möchten.

In einem gesonderten Abschnitt beleuchtet der Verfasser auch finanzielle Aspekte, namentlich das Zinsverbot (arab. ribâ) und den Umgang mit Banken und Krediten. Dabei erläutert er zunächst die qur’ânischen Grundlagen des Zinsverbotes, zeigt dann Alternativen auf, die der Islam anbietet, um dann auf die praktische Anwendbarkeit im europäischen Kontext einzugehen. Wichtig dabei ist die Erkenntnis, dass nicht alles, was mit dem Wort Zins bezeichnet wird, notwendigerweise unter das Zinsverbot fällt. So ist beim Hauskauf das Prinzip der Murâbaha (Verkauf mit Gewinnaufschlag) eine islamische Alternative, die in Ländern wie England oder Amerika von islamischen Banken bereits angeboten wird. Dabei kauft die Bank das betreffende Haus und verkauft es dann mit Gewinn an den zukünftigen Hausbesitzer weiter. Dieser zahlt das Haus in Raten ab, wobei der Totalbetrag von Anfang an bekannt ist und sich nicht ändert, auch wenn der Schuldner mit seiner Ratenzahlung einmal in Verzug gerät oder sogar mehr als abgemacht bezahlt. Da es solche Angebote im deutschsprachigen Raum praktisch (noch) nicht gibt, erteilt Aydin wiederum praktische Ratschläge, wie ein Haus für den Eigenbedarf auf erlaubte Weise trotzdem erworben werden kann.

Das letzte Kapitel widmet der Autor der Arbeit von Moscheevereinen und Dachverbänden in Deutschland. Obwohl sich die demografische Zusammensetzung der muslimischen Bevölkerung in Deutschland ziemlich stark von jener in der Schweiz unterscheidet, lassen sich viele Erkenntnisse auch in unserem Kontext anwenden. In diesem Zusammenhang möchte ich nur auf einen Punkt hinweisen, der jedes Jahr für innerislamische Diskussion sorgt: die Bestimmung von Beginn und Ende des Fastenmonats Ramadan. Zur Erinnerung: der islamische Kalender ist ein Mondkalender und der jeweilige Monatsbeginn wird durch den Neumond bestimmt. Der Autor legt dar, dass es dazu Belege gibt, die einerseits die tatsächliche Sichtung fordern, andererseits aber auch solche, die die Berechnung des Neumondes zulassen. Aufgrund der Situation in Europa (z.B. Schwierigkeiten kurzfristig Ferien zu nehmen etc.) sowie des aktuellen Standes der Astronomie, die mittlerweile eine sehr präzise Berechnung des astronomischen Neumondes ermöglicht, regt der Autor an, dass die muslimischen Verbände sich zusammenschliessen und einen gemeinsamen Ramadankalender herausgeben, der auf astronomischer Berechnung beruht. Dies begründet er damit, dass nicht die Sichtung an sich, sondern die Bestimmung des Monatsanfangs das eigentliche Ziel ist. Wie aus einem Hadith hervorgeht, gab es die Möglichkeit der Berechnung damals noch nicht, weshalb der Monatsanfang durch Sichtung bestimmt werden musste.
Im Anhang seiner Arbeit gibt Aydin auch die Übersetzung einer Erklärung wider, die anlässlich einer von der türkischen Religionsbehörde Diyanet im November 1978 in Istanbul organisierten Konferenz zum Thema Bestimmung des Ramadan-Neumondes verabschiedet worden war. Insgesamt 19 muslimische Länder hatten daran teilgenommen, jedoch wurden die darin formulierten Empfehlungen aber nie umgesetzt. Immerhin hat der Kooordinationsrat der Muslime in Deutschland (KRM) im Jahre 2008 einen Beschluss gefasst und einen auf Berechnung beruhenden einheitlichen Ramadankalender veröffentlicht (siehe dazu den Artikel auf islam.de vom 27.8.2008). Ob sich aber alle daran halten, ist eine ganz andere Frage… Interessanterweise erwähnt dies der Autor in seiner Arbeit aber nicht.

Den Abschluss der vorliegenden Arbeit bildet ein Kapitel zu Geschichte des Propheten Josef (arab. Yusuf), wie sie im Qur’ân ausführlich erzählt wird. Sein Leben kann dabei als Leitbild für die in der Diaspora oder in einem nichtmuslimischen Umfeld lebenden Muslime dienen. Ich finde, dass dies ein sehr schöner Abschluss dieses lesenswerten Buches ist.

 

 

Zum Autor

Hakan Aydın wuchs in Deutschland und der Türkei auf, studierte an der theologischen Fakultät der Universität Ankara und promovierte 2016 an der Westfälischen Wilhelms-Universität in Münster, wo er als Lehrbeauftragter tätig ist. Seine Erfahrungen in verschiedenen islāmischen Verbänden und in der kulturellen und religiösen Vielfalt der deutschen Gesellschaft gaben den Impuls für dieses Buch.

Bibliografie

Hakan Aydin, Der Islam im europäischen Zusammenleben – Das Prinzip der Erleichterung nach islamisch-rechtlichen Normen, Waxmann Verlag, Münster 2016, 216 Seiten, broschiert: 29.90 € / Fr. 41.90, ISBN 978-3-8309-3481-3, E-Book: 26.99 € / Fr. 31.90, ISBN 978-3-8309-8481-8

 

 

 

Und wieder ein Vorstoss von Saïda Keller-Messahli, der Präsidenten des Forums für eineni fortschrittlichen Islam (FFI). Dieses Mal möchte sie eine elektronische interaktive Karte der rund 300 Moscheen in der Schweiz erstellen, um mehr Transparenz zu schaffen. Gemäss einem Bericht in der Basler Zeitung braucht sie für Aufbau und Betrieb 180’000 Franken und hat deshalb diverse Kantone angefragt, bis jetzt jedoch ohne grossen Erfolg.

Man darf gespannt sein, wie dieses Projekt weitergeht… 

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel auf BAZ online vom 28.6.2018.

Eine neue Gruppe um die Basler Juristin Stephanie Siegrist will keine öffentlich-rechtliche Anerkennung der islamischen Dachverbände, keine Kopftücher an öffentlichen Schulen für Lehrerinnen und Minderjährige und an Gerichten und ist gegen die Burka.

Die Gruppe, bestehend aus Siegrist, der Basler Grossrätin Ursula Metzger, der Journalistin Monika Zech und dem Lausanner Stadtparlamentarier Benoît Gaillard, will in der SP eine entsprechende Wertedebatte lancieren. Dies gefällt offenbar nicht allen Parteigenossinnen und -genossen.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikela aus BAZ online vom 25. Juni 2018

Wie der Verband Aargauer Muslime (VAM) berichtet, wurde am 13. Juni 2018, also nur 9 Tage nach der offiziellen Eröffnung, der erste Verstorbene auf dem neuen muslimischen Grabfeld in Baden bestattet. 

«Innâ Li-llahi wa innâ ilayhi râdschi’ûn. – Zu Allah gehören wir, und zu Ihm ist unsere Rückkehr.»

Rund 250 Personen, Frauen und Männer, fanden sich in der Abdankungshalle des Friedhofes Liebenfels in Baden ein, um vom Verstorbenen Abschied zu nehmen und danach das gemeinsame Totengebet beim muslimischen Grabfeld zu verrichten. Anschliessend wurde der schlichte Holzsarg im vorbereiteten Grab beigesetzt.

Weitere Informationen zum muslimischen Grabfeld in Baden finden sich auf der VAM-Webseite.

Am 8. Juni 2018 kündigte die Österreichische Regierung unter Kanzler Sebastian Kurz (ÖVP) anlässlich einer Pressekonferenz die Schliessung von 7 Moscheen an.

Das für Religionsfragen zuständige Kultusamt begründete die Schliessung demnach mit Verstössen gegen das Islamgesetz. Wegen verbotener Auslandsfinanzierung könnten zudem bis zu 40 Imame des Dachverbands der türkischen Moscheegemeinden in Österreich ihren Aufenthaltstitel verlieren.

Das Islamgesetz von 2015 enthält unter anderem eine ausdrückliche Festlegung des Vorrangs des österreichischen Rechts vor den islamischen Glaubensvorschriften. Geregelt werden auch der rechtliche Status der Organisationen und Moscheevereine, und die Auslandsfinanzierung von religiösen Funktionsträgern wird untersagt. Daneben werden auch Rechte wie das Recht auf Seelsorge, männliche Beschneidung und Speisvorschriften geregelt. Lesen Sie hier ein kurze Zusammenfassung auf ORF.at.

Neben der Türkei haben auch die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IGGÖ) scharf darauf reagiert. In einer Stellungnahme empört sich die IGGÖ «über die Vorgehensweise der Bundesregierung unter dem Deckmantel „Kampf gegen den politischen Islam“». So wird eine sachliche Begründung, wie die Selektion der zu schließenden Vereine erfolgte, bemängelt. Auch wird auch moniert, dass  Politiker, welche sich bis vor kurzem noch mit Vertretern der jetzt kritisierten Vereine in Wahlkampfzeiten fotografieren liessen, diese Einrichtungen jetzt als radikale und extremistische Institutionen an den Pranger stellen. Schliesslich wird ein Drei-Punkte-Plan angekündigt, um die Vereinsstrukturen der betroffenen Moscheen zu eruieren und gegebenenfalls Konsequenzen zu ziehen. Ausserdem soll das Kultusamt angegangen und eine Stellungnahme zu den aktuellen Entwicklungen angefordert werden, da bis dato eine adäquate Miteinbeziehung nicht erfolgt sei. Schliesslich soll auch eine rechtliche Überprüfung der gegenständlichen Massnahmen veranlasst werden.

 

Zu diesem Schluss kommt eine Studie, welche die Universität Duisburg-Essen im Auftrag der Stiftung Mercator durchgeführt hat.

Durchgeführt wurde sie von einem Team von drei Forscherinnen, welche dazu Schülerinnen und Schüler aus Nordrhein-Westfalen befragt haben. Als Hauptkritikpunkte kristallisierten sich dabei Themen wie Geschlecht und Glaubenspraxis sowie die angeblich verbreitete Gewalt und Unzivilisiertheit von Muslimen heraus.

Das Forscherteam konnte dabei zwei zwei dominante zwei Muster erarbeiten:

Zum einen gibt es das Modell des Stellvertreters: Dabei steht eine Person aus dem Umfeld der Jugendlichen stellvertretend für alle Muslime oder den Islam. Die Feindlichkeit ergibt sich aus den (vermuteten) Eigenschaften dieser Person.

Das zweite Muster ist das der Kollektivgeschichte. Demnach werten Jugendliche Muslime dann ab, wenn es in ihrer Familiengeschichte dafür Ansatzpunkte gebe, etwa wenn die Familie oder ihr Umfeld mit dem Nahost-Konflikt zu tun habe.

Die Aufklärung über Islamfeindlichkeit sei wichtig, betont Lamya Kaddor, eine der Autorinnen, in einem Gespräch mit der Deutschen Welle. Dies gerade angesichts aufgeheizter Debatten zum Beispiel in deutschen Talkshows. Viele Menschen äusserten sich islamfeindlich, ohne es zu merken. Bei Jugendlichen könne noch früh angesetzt werden, damit ihre Feindbilder sich nicht verfestigen.

Quellen

Nun ist es auch im Aargau soweit, am 4. Juni 2018 wurde in Baden das erste muslimische Grabfeld eröffnet.

Die Vorbereitungen haben lange gedauert. Seit seiner Gründung im Jahre 2004 hat der Verband Aargauer Muslime (VAM) daran gearbeitet, die Möglichkeiten für die Einrichtung muslimischer Grabfelder im Kanton Aargau abzuklären. Dies gestaltete sich als äusserst aufwändig, da im Kanton Aargau die Verantwortung für das Bestattungswesen bei den Gemeinden liegt. Und im Aargau gibt es momentan 212 Gemeinden…

Imam Muris Begovic und Gemeinderabbiner Noam Hertig haben am 29. Mai 2018 vom Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund und der Plattform der liberalen Juden der Schweiz den ersten Dialogpreis verliehen bekommen. Sie erhielten diese Auszeichnung für ihre unermüdliche Arbeit, Muslime und Juden an einen Tisch zu bringen.

Gemäss Webseite des Dialogpreises spielt für beide junge Geistliche der Dialog eine zentrale Rolle (Rechtschreibfehler korrigiert):

«Beide scheuen sich nicht davor, einen jüdisch-muslimischen Dialog zu führen und das nicht nur hinter verschlossen Türen, sondern öffentlich. Der Dialog zwischen ihnen ist mehr als ein beruflicher Austausch. In den Jahren hat sich eine Freundschaft entwickelt, die auf Vertrauen basiert. Muris Begovic und Noam Hertig tragen gemeinsam das jüdisch-muslimische Begegnungsprojekt Respect mit.

Beide leiteten auch die erste jüdisch-muslimische Dialogveranstaltung von SIG/PLJS und KIOS/FIDS. Diese Initiative entstand mit der gemeinsamen Erklärung der jüdischen und muslimischen Dachverbände im Jahr 2014. Sowohl Noam Hertig und auch Muris Begovic sind damit die “offiziellen” geistlichen Träger eines gemeinsamen Dialogprojektes der jüdischen und muslimischen Dachverbände.»

Lesen Sie hier auch ein gemeinsames Interview, das die beiden Preisträger dem Tages-Anzeiger gewährt haben (TA online vom 29. Mai 2018)

Laut EU-Verordnung von 2009 müssen Tiere generell vor dem Schlachten betäubt werden. Eine Ausnahme gilt für «bestimmte religiöse Riten». Diese Schlachtungen ohne Betäubung sind in Europa nur in zugelassenen Schlachthöfen zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.

Geklagt hatten muslimische Verbände in Belgien. Zwischen 1998 und 2014 durften Schlachtungen belgischen Flandern nach religiösen Vorschriften auch in temporären Schlachtstätten erfolgen. Hintergrund war, dass normale Schlachthöfe während des islamischen Opferfestes überlastet waren. Ab 2015 waren temporäre Schlachtstellen nicht mehr erlaubt, die flämische Region begründete dies mit dem EU-Recht.

Lesen Sie hier den Bericht auf Deutsche Welle online vom 29. Mai 2018.

 

 

Laut EU-Verordnung von 2009 müssen Tiere generell vor dem Schlachten betäubt werden. Eine Ausnahme gilt für «bestimmte religiöse Riten». Diese Schlachtungen ohne Betäubung sind in Europa nur in zugelassenen Schlachthöfen zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden.

Geklagt hatten muslimische Verbände in Belgien. Zwischen 1998 und 2014 durften Schlachtungen belgischen Flandern nach religiösen Vorschriften auch in temporären Schlachtstätten erfolgen. Hintergrund war, dass normale Schlachthöfe während des islamischen Opferfestes überlastet waren. Ab 2015 waren temporäre Schlachtstellen nicht mehr erlaubt, die flämische Region begründete dies mit dem EU-Recht.

Lesen Sie hier den Bericht auf Deutsche Welle online vom 29. Mai 2018.