“Wir gehören ALLAH und zu IHM werden wir zurückkehren.”

Am Abend des 09.12.2020 ist unser geschätzter Bruder und der langjährige Präsident und Ehrenpräsident der VIOZ, Dr. Ismail Amin verstorben. Möge Allah ihm Gnade gewähren und ihn mit der höchsten Stufe des Paradieses belohnen.

Unser Mitgefühl und Anteilnahme gilt den Hinterbliebenen. Wir bitten alle um Du’a (Bittgebet) für unseren geschätzten Bruder.

Dr. Ismail Amin hat gemeinsam mit anderen Vorreitern im Jahre 1995 die VIOZ gegründet und viele Jahre erfolgreich geleitet. Mit unermüdlichem persönlichen Einsatz und mit viel Weitsicht hatte er die wichtige Entwicklung der VIOZ vorangetrieben. Wir verabschieden uns in grosser Dankbarkeit von ihm.

Die FIDS

Das vorliegende Schutzkonzept ersetzt alle vorherigen Versionen. Es orientiert sich an den Vorgaben des Bundes mit Gültigkeit ab 29. Oktober 2020 und sollte als Grundlage dienen. Da die Umsetzung der Massnahmen von Kanton zu Kanton unterschiedlich aussehen, müssen die kantonalen Vorgaben beachtet werden. Kantonale islamische Dachverbände bieten in der Regel auf ihren Websites entsprechende Vorgaben an. Bei Fragen und Unklarheiten sollten Informationen bei den kantonalen Dachverbänden eingeholt werden.

 

FIDS Schutzkonzept für muslimische Gemeinschaften in der Schweiz 22.11.2020

Die Terroranschläge in Wien haben uns alle in tiefe Trauer gestürzt und fassungslos zurückgelassen. Die FIDS verurteilt diese feigen und verabscheuungswürdigen Attentate aufs Schärfste. Als Teilnehmer dieser Gesellschaft empfinden wir gleichzeitig tiefe Trauer, Mitleid, Ratlosigkeit und Schmerz.

Diese feigen und blutigen Attentäter reissen unschuldige Menschen aus ihrem Leben und stürzen ihre Familien in ein lebenslanges, schreckliches Leid. Sie greifen unsere Gesellschaft und Lebensweise an, und versuchen unser friedliches Zusammenleben zu beschädigen. Daher müssen wir alle gemeinsam achtsam gegen Terror jeglicher Art sein und solches Gedankengut gleich im Keim ersticken.

Wir sprechen den Verletzten, den Hinterbliebenen und der ganzen Österreichischen Nation unser tiefstes Beileid aus. Unsere Gedanken und unsere Solidarität sind bei den Opfern, den Verletzten und deren Familien.

Die FIDS

Der Bundesrat hat neue Corona-Schutzmassnahmen beschlossen.
Die Regelung für Gemeinschaftsgebete mit max. 50 Personen gilt auch für das Totengebet.

Daher empfiehlt sich das Freitagsgebet nicht ganz abzusagen, sondern zwei (oder mehrere) Gebete mit einem genügenden Zeitabstand zu organisieren, so dass sich die Gruppen nicht vermischen.



 

 

Gemeinsam für Begegnung und Dialog

Wie bewältigen die Religionsgemeinschaften die aktuelle Pandemie? Welche Bedeutung misst das Fernsehen den Religionen zu? Wie verändert sich das Verhältnis von Kirche und Staat? Diesen und vielen anderen Themen geht die 14. «Woche der Religionen» am 7.–15. November in der ganzen Schweiz nach. Die Pandemie stellt dabei eine Herausforderung für die gemischtreligiösen Teams und die rund 70 geplanten Veranstaltungen dar.

Programm “Woche der Religionen” klicken Sie hier.

Lesen Sie mehr dazu auf iras-cotis.ch, vom 19. Okt. 2020

Der Bundesrat hat ab dem 19. Oktober 2020 schweizweit neue Schutzmassnahmen gegen Covid-19 beschlossen:

In Innenräumen gilt eine gesetzliche Maskenpflicht für:

  • Restaurations-, Bar- oder Clubbetriebe, Diskotheken und Tanzlokale
  • alle öffentlichen Veranstaltungen
  • private Veranstaltungen ab 15 Personen
  • öffentlich zugängliche Innenräume von Einrichtungen und Betrieben sowie in Zugangsbereichen des öffentlichen Verkehrs (Bahnhof,
  • Flughafen)
  • Moscheen und religiöse Institutionen gelten als öffentlich zugängliche Räume und es besteht daher eine Maskenpflicht -Der Sicherheitsabstand von 1.5 Metern ist weiterhin aufrecht zu erhalten.

In Aussenräumen gilt gesetzliche eine Maskenpflicht für:

  • private Veranstaltungen ab 15 Personen
  • politische Kundgebungen
  • Wartebereiche des öffentlichen Verkehrs (Bahn, Bus, Tram, Seilbahnen etc.)

Bei öffentlichen Veranstaltungen bis 1000 Personen in Aussenräumen muss das Schutzkonzept die erforderlichen Schutzmassnahmen vorsehen (je nachdem Distanz, Gesichtsmaske und/oder Kontaktangaben). Zusätzlich gilt die Pflicht zur Bildung von Sektoren bei öffentlichen Veranstaltungen ab 100 Personen. Es besteht somit keine generelle Maskenpflicht. Es ist allerdings davon auszugehen, dass an Veranstaltungen, an denen die Distanzhaltung nicht sichergestellt werden kann, Schutzmasken Teil des Schutzkonzeptes sind.

Eine Sitzpflicht gilt für die Konsumation von Speisen und Getränken:

  • in Restaurations-, Bar- oder Clubbetrieben, Diskotheken und Tanzlokalen (auch Terrassen)
  • an allen öffentlichen Veranstaltungen
  • an privaten Veranstaltungen ab 15 Personen

Kontaktangaben müssen gesetzlich erhoben werden:

  • in Restaurations-, Bar- oder Clubbetrieben, Diskotheken und Tanzlokalen, nach je spezifischen Regeln.
  • an privaten Veranstaltungen ab 15 Personen
  • Bei öffentlichen Veranstaltungen bis 1000 Personen müssen Kontaktdaten dann erhoben werden, wenn dies gemäss Schutzkonzept vorgesehen ist.

Weitere Infos können Sie hier entnehmen

Am 16. September 2020 fand die feierliche Verleihung der Zertifikate für die Absolventinnen und Absolventen des zweiten Weiterbildungslehrgangs „Muslimische Seelsorge und Beratung im interreligiösen Kontext“ statt.

An dieser Stelle gratulieren wir den Absolventinnen und Absolventen des zweiten Weiterbildungslehrgangs von ganzem Herzen für den Abschluss der Weiterbildung. Wir wünschen ihnen alles Gute und viel Erfolg für ihre zukünftige Tätigkeit als freiwillige muslimische Seelsorgerinnen und Seelsorger in öffentlichen Institutionen.

Lesen Sie mehr dazu auf vioz.ch, 17.09.2020

Nein, der Bundesrat hat nicht im Sinn, der Post oder den SBB auf die Finger zu klopfen. Die beiden staatsnahen Betriebe erlauben ihrem weiblichen Personal, Kunden am Schalter auch mit einem Kopftuch zu bedienen. Das aber ist der SVP ein Dorn im Auge. Ihre Begründung: Das islamische Symbol stehe für die Unterdrückung der Frau. Die Post dagegen argumentiert mit der Wahrung der Glaubens- und Gewissensfreiheit.

Lesen Sie mehr dazu auf blick.ch, vom 6. Sept. 2020

Im Mittelalter gehörten Seuchen zum Alltag. Während Kranke in Europa in sogenannte Siechenhäuser vor die Stadttore verbannt wurden, in denen Kranke von der Gesellschaft isoliert und meistens von der Gnade wohlhabender Spender abhängig waren, pflegte man im islamischen Kulturraum einen ganz anderen Umgang mit Patienten. Bereits im 8. Jahrhundert gab es in Bagdad einige hundert Krankenhäuser, die mit ihren hohen Standards als Vorläufer der modernen Krankenhäuser gelten. Neben muslimischen Ärzten arbeiteten dort auch jüdische und christliche Mediziner. Dies schreibt Dunja Ramadan, Redakteurin im Ressort Aussenpolitik der Süddeutschen Zeitung in einem Artikel, der am 15. Juli 2020 erschienen ist. Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag, der insbesondere in der heutigen COVID-19-Zeit, sehr interessant ist.