Mit einem zwei Meter hohen «Mahnmal» protestiert das Aktionskomittee «Stopp Minarett» gegen den Islam. Unter die Redner reihte sich auch SVP-Nationalrat Walter Wobmann.
Mit einem zwei Meter hohen «Mahnmal» protestiert das Aktionskomittee «Stopp Minarett» gegen den Islam. Unter die Redner reihte sich auch SVP-Nationalrat Walter Wobmann.
Das Fasten während des neunten Monats des islamischen Kalenders, Ramadan, gehört zu den Grundgeboten des Islanm. Es richtet sich an alle Muslimen, die sich guter Gesundheit und körperlicher Verfassung erfreuen und das Reifestadium erreicht haben, sofern sie nicht von der Einhaltung des Fastens durch verschiedene Umstände wie eine Reise, hohes Alter, Krankheit, geistige Unzurechnungsfähigkeit oder insbesondere bei Frauen durch Menstruation, Schwangerschaft oder Niederkunft abgehalten werden. Die Gebot des Fastens wurde den Muslimen zur Zeit des Propheten Muhammad (a.s.s.) in drei Phasen nähergebracht:
Die Vorzüge des Fastens
Abu Huraira (r.a.) berichtete, dass Muhammad (a.s.s.), der Gesandte Allahs, sagte:
«Das Fasten ist ein Schutz; so soll er (während des Fastens) weder Schändlichkeit noch Torheit begehen; und wenn jemand ihn zum Zweikampf auffordert oder beschimpft, soll er ihm zweimal sagen: ‚ich faste.‘ Ich schwöre bei Dem, in Dessen Hand mein Leben ist, dass der Geruch aus dem Mund eines Fastenden bei Allah besser ist als Moschus. Allah sagte: ‚Er (der Fastende) stellt Meinetwegen sein Essen und Trinken sowie seine Begierde ein. Das Fasten ist Mir gewidmet und Ich belohne entsprechend; und jede gute Tat wird gleichermassen zehnfach belohnt.‘» (Al-Bukhârî)
Abu Huraira (r.a.), berichtete, dass der Gesandte Allahs, Allahs Segen und Heil auf ihm, sagte:
«Wer immer – aus dem Glauben her und aus der Hoffnung auf den Lohn Allahs – die Nacht der Macht (Lailat-ul-Qadr) im Beten verbringt, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben. Und wer immer – aus dem Glauben her und der Hoffnung auf den Lohn Allahs – im Ramadan fastet, dem werden seine vergangenen Sünden vergeben.»
Bestimmung von Beginn und Ende des Monats Ramadan
Der Ramadan ist der neunte Monat des islamischen Mondkalenders. Sein Beginn kann mit zwei Methoden bestimmt werden:
In analoger Weise wird auch das Ende des Ramadan bestimmt. Die meisten Gelehrten vertreten die Ansicht, daß es wünschenswert sei, daß alle Muslime weltweit gemeinsam den Fastenmonat Ramadan beginnen und beenden. Zur Festlegung von Beginn bzw. Ende des Ramadan wäre es demnach ausreichend, wenn in irgendeinem Land der Erde der Neumond gesichtet wurde. Einige Gelehrte vertreten die Ansicht, daß es erlaubt sei, Ramadan-Beginn und Ramadan-Ende mit Hilfe zeitgenössischer wissenschaftlicher Methoden im voraus zu berechnen: Befürworter dieser Methode meinen, daß die modernen Methoden der Berechnung die erwünschte Sicherstellung des Erscheinens des Neumonds gewährleisten und somit den Sinn der Sichtung erfüllen. Gegner dieser Methode vertreten die Ansicht, daß gottesdienstliche Handlungen (wie das Fasten im Ramadan) ausschließlich nach authentischen Texten zu praktizieren sei. Sie fordern ausdrücklich die Sichtung des Neumondes.
Zeitdauer des Fastens
Die Zeit des Fastens beginnt bei Anbruch der Morgendämmerung und dauert bis zum Sonnenuntergang, so wie Allah (t.) dies angeordnet hat:
«…Und esst und trinkt, bis der weiße Faden von dem schwarzen Faden der Morgendämmerung für euch erkennbar wird. Danach vollendet das Fasten bis zur Nacht» (Sura Al Baqara, Vers 187)
Adiyy Ibn Hatim (r.a.) berichtete:
«Als der Qur’ân-Vers ‚… bis der weiße Faden von dem schwarzen Faden …‘ offenbart wurde, legte ich einen weißen und einen schwarzen Strick unter mein Kopfkissen. In der Nacht verglich ich laufend die beiden gegeneinander und habe den Farbunterschied nicht erkannt. Als der Morgen anbrach, suchte ich den Gesandten Allahs (a.s.s.) auf und erzählte im dies. Er sagte zu mir: ‚Damit ist nur die Finsternis der Nacht und die Helligkeit des Tages gemeint.‘» (Al-Bukhârî)
Das Fastenbrechen kann sofort bei Sonnenuntergang beginnen wie es der Prophet (a.s.s.) zu tun pflegte. Kein Gelehrter ist der Meinung, dass man die Nacht abwarten sollte.
Wer muss im Ramadan nicht fasten?
Dinge, die das Fasten ungültig machen
Das Fasten wird ungültig durch:
Das absichtliche Vollziehen aller obiger Handlungen annulliert das Fasten. Die entsprechenden Tage müssen deshalb nachgeholt werden. Die Übertretung von Punkt 1 aus Vergeßlichkeit oder aus Versehen macht das Fasten nicht ungültig.
Erlaubtes während des Fastens
Tarawîh-Gebet: Ein spezielles Gebet im Ramadan
Bei der Verrichtung des Tarawîh-Gebets finden wir das Phänomen, daß die heutige Praxis nicht mit der authentisch überlieferten Sunna des Propheten (a.s.s.) übereinstimmt. Zur Zeit des a.s.s.) und nach seinem Tod verrichteten seine Gefährten das Tarawîh-Gebet wahlweise zu Hause oder in der Moschee. ‘Aischa (r.a.), die Ehefrau des Gesandten Muhammad (a.s.s.)), berichtete:
«Der Gesandte Allahs verrichtete das Tarawîh-Gebet in der Moschee und einige Muslime folgten ihm darin. Dann verrichtete er es am nächsten Tag, und die Muslime, die ihm folgten, waren mehr. Am dritten und vierten Tag versammelten sich die Muslime in der Moschee, der Prophet (a.s.s.) aber blieb zu Hause. Am nächsten Tag sagte er: ‚Ich sah euch, und nur die Befürchtung, daß dieses Gebet für euch zur Pflicht werden würde, hinderte mich daran, zu euch zu kommen.‘» (Al-Bukhârî und Muslim)
Omar Ibn-ul-Khattâb (r.a.), der zweite rechtgeleitete Kalif, änderte diese Praxis und liess das Tarawîh-Gebet täglich in der Moschee gemeinsam verrichten.
Die Anzahl der Rak’a (Gebetseinheiten) beim Tarawîh-Gebet beträgt nach der Sunna des Propheten (a.s.s.) nicht mehr als acht Rak’a. ‘Aischa (r.a.) bestätigte, dass der Gesandte Allahs nicht mehr als 11 Rak’a (Sunna-Gebet nach dem ‘Ischâ-Gebet) im Ramadan oder außerhalb des Ramadan betete. Davon waren drei Rak‘a Witr-Gebet. Historische Überlieferungen besagen jedoch, daß die Muslime zur Zeit der rechtgeleiteten Kalifen Omar, Othman und Ali 20 Rak’a beim Tarawih-Gebet verrichteten. Aufgrund dieser Überlieferungen der Praxis der Gefährten beten die Hanafiten und die meisten Hanbaliten heutzutage 20 Rak’a.
Die meisten Moscheeen in der Schweiz verrichten während des Ramadan das gemeinschaftliche Tarawih-Gebet in den eigenen Räumlikchkeiten. Über die genaue Zeit kann man sich vor Ort informieren.
Die Nacht der Macht (Lailat-ul-Qadr)
Die Nacht der Macht, Lailat-ul-Qadr, ist die Nacht, in der die ersten Qur’ân-Verse der Sura Al-‘Alaq offenbart wurden. Manche gute und rechtschaffene Muslime sahen und erlebten ganz individuell das Zeichen Allahs in dieser Nacht, das – manchen Ahadith zufolge – in den letzten zehn ungeraden Tagen des Monats Ramadan zu erwarten ist. Allah (t.) sagt dazu:
«Wahrlich, Wir haben ihn (den Qur’ân) herabgesandt in Lailatu-l-Qadr. Und was lehrt dich wissen, was Lailat-ul-Qadr ist? Lailat-ul-Qadr ist besser als tausend Monate. In ihr steigen die Engel und Gabriel herab mit der Erlaubnis ihres Herrn zu jeglichem Geheiss. Frieden ist sie bis zum Anbruch der Morgenröte» (Sura Al-Qadr)
Aischa (r.a.), berichtete, dass der Gesandte Allahs (a.s.s.) sagte:
«Erwartet Lailat-ul-Qadr in den letzten zehn Tagen des Ramadan, die ungerader Zahl sind.» (Al-Bukhârî)
Aischa (r.a.) berichtete:
«O Gesandter Allahs, was würdest du mir (für ein Bittgebet) empfehlen, wenn ich weiß, in welcher Nacht Lailat-ul-Qadr ist? Was soll ich sagen?» Er sagte: «Sprich dann: ‚O Allah, mein Gott! Wahrlich Du bist Der Allvergebende, und Du liebst die Vergebung, so vergib mir!‘» (Ahmad, At-Tirmîdhî und Ibn Mâdscha)
Das Sich-Zurückziehen in die Mosche (I’tikâf)
Dies betrifft diejenigen, die sich in die Moschee zurückziehen wollen. Die Abgeschlossenheit in der Moschee kann zu jeder Zeit, insbesondere während der letzten 10 Tage des Fastenmonats Ramadan, vorgenommen werden und ist im übrigen keine Pflicht, sondern lediglich eine Empfehlung für die Gläubigen, sich nach der Sunna des Propheten (r.a.) während des Fastenmonats zurückzuziehen und sich ganz auf Allah (t.) und Seine Gnade zu konzentrieren möchten.
Id-ul-Fitr (Fest zum Ende des Ramadan)
Es ist eine wichtige Tradition unter den Musliminnen und Muslimen, dass das Ende des Fastenmonats gefeiert wird. Üblicherweise wird in der Moschee oder, falls Platzmangel herrscht, in agemieteten Räumlichkeiten, ein gemeinschaftliches Festgebet am Morgen des ersten Tages des Monats Schawwâl durchgeführt.
Anschliessend beglückwünscht man sich gegenseitig und stattet insbesondere den älteren Verwandten und Bekannten einen Besuch ab.
Zakat-ul-Fitr (Abgabe anlässlich des Ramadan-Festes)
Die Zahlung dieser Zakat ist Pflicht für alle Muslime (Erwachsene und Kinder) und wird als Reinigung und Ausgleich für die Verfehlungen während des Fastens im Ramadan angesehen. Diese Zakat betrug ursprünglich ein Sa‘ (ca. vier Handvoll) Weizen, Rosinen oder Datteln. Anstelle dieser Naturalien darf man heutzutage den Gegenwert in Bargeld entrichten.
Die Höhe der Zakat wird jedes Jahr für jedes Land entsprechend der Kaufkraft der jeweiligen Landeswährung neu festgelegt. Sie richtet sich nicht nach den persönlichen Vermögensverhältnissen, sondern entspricht etwa dem Gegenwert für eine einfache Mahlzeit im jeweiligen Land.
Diese Zakat soll im Zeitraum von Anfang bis Ende des Fastenmonats Ramadan entrichtet werden, in jedem Fall aber vor dem Fest des Fastenbrechens (‘Id-ul-Fitr).
Verwendete Abkürzungen
Quellenangaben
Autor: Hamit Duran, Turgi
1. Das Glaubensbekenntnis (Schahâda)
Das Glaubensbekenntnis (Schahada), ist die Bezeugung, dass es keinen Gott ausser Allah und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist. Das Bekenntnis lautet auf arabisch, der Sprache des Qur’an:
Aschhadu an la ilaha illa-llah, wa aschhadu anna Muhammadan rasulu-llah.
Dies bedeutet auf deutsch:
«Ich bezeuge, dass keinen Gott gibt ausser Allah und dass Muhammad der Gesandte Allahs ist.»
Was bedeutet nun das Glaubensbekenntnis für das tägliche Leben eines Muslims?
Die «theoretische» Seite des Satzes La ilaha illa-llah – «Es gibt kein Gott ausser Allah» – wurde bereits umrissen. Wie dargelegt, ergibt sich aus ihm als oberstes islamisches Gebot, dass Allah (t) nichts gleichgesetzt werden darf; denn dies wäre Schirk. Dieses Wort bedeutet nun keineswegs nur die Anbetung von Götzen im ursprünglichen Sinne des Wortes. Zu den Erscheinungsformen des Schirk gehören zum Beispiel auch – gerade in unserer Zeit – die an Anbetung grenzende Verehrung von Idolen, die Erhebung des Konsums zum Götzen, indem man infolge übermässigem Strebens nach materiellen Gütern Allah (t) und Seine Gebote vergisst, oder die Vergötterung anderer Menschen. Letzteres ist immer dann der Fall, wenn man – aufgrund welcher Motive auch immer – Lehren und Gesetzen von Menschen folgt, die nicht mit den göttlichen übereinstimmen. Wer die Schahada mit Überzeugung ausspricht, schliesst im Grunde genommen einen Vertrag mit Allah (t): Er verpflichtet sich, Ihm allein zu dienen, Ihm allein gehorsam zu sein und die von Ihm auferlegten Pflichten zu erfüllen, und zwar – dies beinhaltet der zweite Teil des islamischen Glaubensbekenntnis – in der Art und Weise, wie es der Prophet Muhammad, Allahs Segen und Friede auf ihm, gelehrt hat. Dafür verspricht Allah (t) ihm gewaltigen Lohn: Seine Rechtleitung im Diesseits und das Paradies im Jenseits.
Ist der Mensch tatsächlich zweifelsfrei von der Wahrheit des Satzes La ilaha illa-llah überzeugt, bestimmt dies seine gesamte Lebenseinstellung, sein Fühlen. Denken und Handeln:
2. Das Gebet (Salâh)
Das Gebet ist nach dem Glaubensbekenntnis die wichtigste Pflicht eines Muslims. Der Prophet Muhammad, Allahs Segen und Friede auf ihm, hat gesagt: “Das Gebet ist der tragende Pfeiler des Glaubens. Wer es verrichtet hält den Glauben aufrecht, und wer es verlässt, verlässt den Glauben.” Wesentlicher Bestandteil des Gebets ist die Rezitation der Sura Al-Fatiha, der ersten Sura des Qur’an. Sie lautet in deutscher Übersetzung:
«Im Namen Allahs, des Allerbarmers, des Barmherzigen!
Alles Lob gebührt Allah, dem Herrn der Welten, dem Allerbarmer, dem Barmherzigen, dem Herrscher am Tage des Gerichts! Dir (allein) dienen wir, und Dich (allein) bitten wir um Hilfe. Führe uns den geraden Weg, den Weg derer, denen Du Gnade erwiesen hast, nicht (den Weg) derer, die (Deinen) Zorn erregt haben, und nicht (den Weg) der Irregehenden.»
Durch das Gebet bringt der Muslim nicht nur seine Verehrung für Allah (t) zum Ausdruck, sondern auch seinen Gehorsam Ihm gegenüber, indem er damit eine ihm von Allah (t) auferlegte Pflicht erfüllt. Dabei sei ausdrücklich betont, dass Allah (t), der absolut Unabhängige, nicht im geringsten auf unsere Gebete und unseren Gehorsam angewiesen ist. Vielmehr legt es einzig und allein im ureigenen Interesse des Menschen, die ihm gebotene Chance zu nutzen und die ihm durch die göttlichen Gesetze gebotene “Richtschnur” für dieses irdische Leben zu ergreifen. So liegt auch die Bedeutung des Gebets im Nutzen für den Menschen: Er ruft sich dabei fünfmal am Tag das wichtige seines Glaubens in Erinnerung, und dies hilft ihm, niemals den Sinn und das Ziel seines Lebens aus den Augen zu verlieren. So wird das Gebet für ihn zu einer Quelle der Kraft und Zufriedenheit und zu einem Bollwerk gegen die Stürme des Alltags. Beim Gemeinschaftsgebet in der Moschee kommt in besonders eindrucksvoller Weise die Gleichheit der Betenden vor Allah (t) zum Ausdruck: Niemand nimmt aufgrund seiner sozialen Position, seiner Nationalität, seiner Hautfarbe oder aufgrund welcher Unterscheidungsmerkmale auch immer eine Sonderstellung ein. Einer der Betenden übernimmt die Aufgabe des Vorbeters (Imam), die anderen stehen in Reihen hinter ihm. Sie stehen Fuss an Fuss, Schulter an Schulter; sie verneigen sich gleichzeitig und werfen sich gleichzeitig in Anbetung nieder vor Allah (t), ihrem gemeinsamen Herrn. Wie das zuletzt Gesagte schon andeutet, gibt es im Islam keine “Priesterschaft”, kein Mönchtum, keinen Papst und keine “Kirchen-Hierarchie”. Vorbeter kann jeder erwachsene Muslim sein, der Über das nötige Wissen verfügt, um das Gebet leiten zu können.
3. Die Armensteuer (Zakât)
Jeder Muslim, dessen Vermögen ein bestimmtes Minimum übersteigt, ist verpflichtet, zumindest 2,5% seines Vermögens pro Jahr abzugeben. Diese Abgabe wird Zakat genannt und den Bedürftigen zur Verfügung gestellt oder für Zwecke verwendet, die der gesamten Gemeinschaft nützlich sind. Die Zwecke, für die Zakat-Gelder verwendet werden dürfen, sind im Qur’an genauso festgelegt.
Der materielle Nutzen dieser religiösen Pflicht für die Gemeinschaft ist offensichtlich. Darüber hinaus hat sie die Bedeutung für die Glaubenshaltung des einzelnen. Denn diese Abgabe soll einzig und allein aus Pflichtgefühl gegenüber Allah (t) gezahlt werden, nicht, um als grosszügiger Spender dazustehen, Dank zu erwarten oder gar andere in seiner Schuld zu wissen. Wie Beten und Fasten ist der Verzicht auf einen kleinen Teil seines materiellen Besitzes für den einzelnen ein Mittel zur seelischen Läuterung; denn es hilft ihm, sich von Habgier, Eigenliebe und Gewinnsucht zu befreien. Es macht ihm deutlich, dass er nicht das Recht hat, sein gesamtes Hab und Gut für die eigene Bequemlichkeit auszugeben, während andere Menschen nicht einmal über das Existenzminimum verfügen. Vielmehr haben solche Menschen einen Rechtsanspruch darauf, von ihm, dem von Allah (t) materiell Bessergestellten, unterstützt zu werden. So stärkt die Pflicht zur Vermögensabgabe das Verantwortungsgefühl, insbesondere gegenüber den hilfsbedürftigen Mitgliedern der Gemeinschaft und die Solidarität ihnen gegenüber.
4. Das Fasten (Siyâm)
Das Fasten im Monat Ramadan ist die Glaubenspflicht der Muslime.
Fasten bedeutet volle Enthaltsamkeit in Bezug auf körperliche Bedürfnisse von der Morgendämmerung bis zum Sonnenuntergang, und in dem man dies tut, bezeugt man, dass Allahs Gesetze Vorrang vor unseren Menschlichen Treiben haben. Dies – der Gehorsam Allah gegen über, indem man eine von Ihm auferlegte Pflicht erfüllt – ist der eigentliche Zweck des Fastens.
Daneben hat das Fasten vielfältigen Nutzen: U.a. lehrt es Selbstbeherrschung, befreit aus der Abhängigkeit von der Macht der Gewohnheit und lässt den Menschen stattdessen anpassungsfähig in seinen Gewohnheiten werden. Es erweckt bei denen, die gewohnt sind, in Wohlstand und Überfluss zu leben, Verständnis und Mitgefühl für jene, für die Hunger und Durst alltäglich sind. Und es lehrt den Fastenden, dass seine Kraft nicht allein von warmen Mahlzeiten abhängt, sondern auch von innerer Stärke durch Rückbesinnung auf seelische Kräfte.
Es ist Selbstverständlich, dass man sich während des Fastens bemüht, auch die anderen islamischen Normen besonders sorgfältig einzuhalten, und so lehrt das Fasten das Pflichtbewusstsein und die Geduld, die helden, auch in der übrigen Zeit des Jahres das Lebenganz auf die Unterwerfung unter den Willen Allahs auszurichten.
Nach Beendigung des Monats Ramadan feiert die islamiche Welt das Fest des Fastenbrechens (‘Idu-l-fitr).
Wer im Monat Ramadan aus bestimmten Gründen nicht fasten darf, kann die versaümten Tage später nachholen.
5. Die Pilgerfahrt (Haddsch)
Die Pilgerfahrt zur Ka’ba in Makka ist jedem Muslim zumindest einmal im Leben zur Pflicht gemacht, sofern er die finanziellen Mittel dafür aufbringen kann und die Gesundheit und die Kraft dazu hat.
Die Reise zum «Haus Allahs» und zur Stätte des Glaubensvaters Abraham darf nicht zum reinen “Höflichkeitsbesuch” degradiert werden. Deshalb ist auch die Pilgerfahrt an feste Riten und Voraussetzungen gebunden, deren Erfüllung dem Muslim hilft, das religiöse Bewusstsein zu erreichen, das der Bedeutung dieser Reise angemessen ist.
Auf der Pilgerfahrt treffen die Muslime mit Glaubensbrüdern und -schwestern aus aller Welt zusammen und erleben das Gefühl einer internationalen Bruderschaft. Unabhängig on dem Rang, den sie in der Welt einnehmen, und on ihrer geographischen Herkunft usw. sind alle gleich bekleidet. Denn vor Allah (t) sind sie alle gleich – das einzige Unterscheidungsmerkmal für Ihn ist die Aufrichtigkeit des Herzens und die Frömmigkeit des einzelnen Menschen. Diese Erlebnisse sollten die Pilgerfahrt für den Muslim zu einem unauslöschlichen Eindruck werden lassen und ihn in seinem Glauben bestärken.
Zum Abschluss der Pilgerzeit feiern die Muslime ihr Opferfest (‘Idu-l-adha).
Der Gemeinderat genehmigt einen entsprechenden Kredit.
Mehrere Hundert Personen nutzten die Gelegenheit und besuchten eine Moschee in ihrer Umgebung.
Das Webportal «islam.ch» enstand ursprünglich als eine Dienstleistung der «MMS» (Muslime, Musliminnen der Schweiz) im Jahre 1997.
Seit dem 15. März 2008 liegt die Verantwortung des Webportals «islam.ch» bei der Redaktion der Zeitschrift «Die Barmherzigkeit». Weitere Informationen können auf deren Webseite abgerufen werden.
Mit der 5. Revision wurde der Umstieg vom Content Management System (CMS) Typo3 auf Joomla vollzogen . Typo3 kam erstmals mit der 4. Revision am 25. Dezember 2005 zum Einsatz. Die jetzige Revision ist seit dem 7. Dezember 2010 online.
Mit der nun vorliegenden 6. Revision sind wir vom veralteten Joomla 1.5 auf die aktuelle Version Joomla 3 umgestiegen. Diese ist seit Ende September 2013 online.
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Drei hinduistische Fundamentalisten wollen am Freitagabend auf dem Bundesplatz Bibeln und Korane verbrennen.
SVP-Grossräte Thomas Fuchs und Andreas Glarner möchten den umstrittenen Buchautor nach Zürich und in den Aargau holen.