Die Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz wird mit allen ihr angeschlossenen Organisationen das diesjährige EID AL-FITR / BAYRAM Fest des Fastenmonats Ramadan am Sonntag den 24. Mai feiern.

Wir wünschen allen Muslimen jetzt schon ein schönes EID Fest.

Am 19. März 2020 hat die Albanisch-Islamische Gemeinschaft Reinach mit dem Bau ihrer Religions-, Kultur- und Begegnungszentrum «Tulipan» begonnen (wir berichteten).

Die beiden Einsprachen gegen das «Kulturzentrum mit Mehrzweckhalle, Gastronomie, Kita und Büroräume» konnten auf dem Verhandlungsweg er­ledigt werden. Allerdings war Ende Januar eine zweite Auflage des Baugesuchs mit 15 zusätzlichen Parkplätzen nötig. «Zuletzt brauchte es noch eine Grenz­bereinigung im Bereich des Zufahrtsweges. Die ist unterschrieben», erklärte der Reinacher Gemeindeammann Martin Heiz gegenüber der Aargauer Zeitung.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel auf AZ online vom 20.5.2020.

Ab dem 28. Mai 2020 sind Gottesdienste und Feiern aller Religionen wieder erlaubt. Es müssen jedoch zwingend Schutzkonzepte befolgt werden.

Dies hat der Bundesrat an der Sitzung vom 20. Mai 2020 entschieden.

Die nötigen Schutzkonzepte wurden von der FIDS bereits erarbeitet und an die Verbände gesendet. Sie werden in Kürze auch auf dieser Webseite kommuniziert. Die Schutzkonzepte sind notwendig, um die Nachverfolgung von Infektionsketten sicherzustellen. Zudem wird die FIDS ein kurzes Animationsvideo veröffentlichen, das ein einfaches Verständnis aller Schutzmassnahmen ermöglicht.

Medienmitteilung des Bundesrats

Wir befinden uns in den letzten 10 Tagen des Monats Ramadan, in der sich auch die geheiligte Nacht der Bestimmung, arab. Lailat-ul-Qadr, befindet. Diese ist so bedeutend, dass Allah (t.) dieser Nacht eine ganze Sura gewidmet hat, und zwar die Sura Al-Qadr (97):

Wir haben ihn ja in der Nacht der Bestimmung hinabgesandt. Und was lässt dich wissen, was die Nacht der Bestimmung ist? Die Nacht der Bestimmung ist besser als tausend Monate. Es kommen die Engel und der Geist in ihr mit der Erlaubnis ihres Herrn mit jeder Angelegenheit herab. Frieden ist sie bis zum Anbruch der Morgendämmerung.

Keiner anderen Nacht wurde im Qur’an ein ganzes Kapitel gewidmet. Aber nicht nur das, auch zu Beginn der Sura Ad-Dukhaan (44) heisst es:

Ha-Mim. Bei dem deutlichen Buch! Wir haben es wahrlich in einer gesegneten Nacht herabgesandt – Wir haben ja (die Menschen) immer wieder gewarnt -.

Sie ist so bedeutend, dass sie wertvoller als 1’000 Monate, oder mit anderen Worten, wertvoller als ein ganzes Menschenleben ist.

Zur genauen Bedeutung des arabischen Wortes «Qadr» gibt es verschiedene Meinungen. Eine der geläufigsten ist, dass es sich um die Nacht der Macht handelt, da Allah (t.) etwas so Mächtiges wie den Qur’an auf die Erde herabgesandt hat und die Menschen damit ermächtigt, sich weiter zum Guten zu entwickeln.

Gemäss einer anderen Meinung handelt es sich bei Lailat-ul-Qadr um die Nacht der Bestimmung, da Allah (t.) in dieser Nacht wichtige Angelegenheiten bestimmt, z.B. Geburten, Heirat, Tod etc.

Es fällt auf, dass Allah (t.) nicht klar darlegt, auf welche Nacht genau Lailat-ul-Qadr fällt. Es gibt Überlieferungen des Propheten Muhammad (a.s.), die darauf hindeuten, dass es sich um eine ungerade, oder noch spezifischer, um die 27. Nacht im Ramadan handelt.

Aber offenbar möchte Allah (t.), dass wir diese Nacht in Demut suchen und finden. Sie soll sich durch besondere Ruhe und Frieden (arab. «Salaam») auszeichnen.

Das Beste, was man in dieser Nacht tun kann, ist sie soweit wie möglich im Gebet und mit der Rezitation des Qur’an zu verbringen und sich selbst zur Rechenschaft ziehen.

Ein gern gesprochenes Bittgebet lautet auf Arabisch:

Und in deutscher Übersetzung:

O Allah, Du bist vergebend, grosszügig, Du liebst es zu vergeben, so vergib mir.

Hamit Duran, im Ramadan 2020/1441

 

Seit einigen Jahren spendet die «Freitagsgruppe» – eine Gruppe engagierter muslimischer Frauen im Kanton Aargau – jeweils im Ramadan Fleisch und Nahrungsmittel an Bedürftige und Personen mit niedrigem Einkommen. Aufgrund der aktuell anhaltenden COVID-19-Pandemie wurde die Aktion dieses Jahr etwas grösser angelegt. Mit dem gesammelten Geldspenden wurden je 2 Kilogramm Fleisch für insgesamt 74 Familien gekauft. Die Halaal-Metzgerei «Fresh Food» in Wettingen beteiligte sich dankenswerterweise ebenfalls mit einer eigenen Spende an der Aktion.

Ein kleines Extra: Die Gruppe schrieb einen Ausspruch des Propheten Muhammad auf die Pakete: «Beschenkt euch, so entsteht Liebe unter euch».

Die Aargauer «Freitagsgruppe» bedankt sich ganz herzlich bei allen Beteiligten.

Mitteilung der FIDS:

Hinsichtlich der vom Bundesrat kürzlich erteilten Lockerungen zur Coronakrise hat der Vorstand der FIDS seit einiger Zeit an einem Schutzkonzept anlässlich der Moscheeöffnungen gearbeitet. Dieses Schutzkonzept wurde von diversen medizinischen und religiösen Fachpersonen mitgestaltet und wird in Kürze dem Bundesrat und dem BAG zur Prüfung vorgelegt. Sobald wir eine positive Rückmeldung erhalten haben, wird dieses Schutzkonzept den Vereinen und Moscheen zugänglich gemacht. In der Hoffnung auf eine baldige Öffnung der Moscheen mit gleichzeitigem Schutz aller Besucher, wünschen wir Ihnen weiterhin eine gesegnete Ramadanzeit.

Der FIDS Vorstand

Auch die FIDS und deren Dachorganisationen, sowie die Moscheen sind in der Coronakrise nicht unverschont geblieben. Umso mehr sind wir in dieser Situation auf Spenden angewiesen, damit wir auch dieses Jahr unsere Kosten weiter decken und unsere Projekte durchführen können.

Die Einnahmen unterstützen die FIDS diese wichtigen und wertvollen Aufgaben professionell weiterzuführen. Ramadan ist eine Gelegenheit, wo jeder Muslim etwas beitragen kann. Mit Deiner Unterstützung schaffen wir es unsere Arbeit weiterhin zu verbessern. Mach mit bei unserer Ramadanaktion!

Ein ganz grosses Dankeschön!

«Und nicht ein Blatt fällt nieder, ohne dass Allah es weiss.» (An‘am / 59) 

Link zur Spendenkampagne

Am 29. April 2020 gab der Schweizer Bundesrat bekannt, dass die Massnahmen zum Schutz vor dem COVID-19-Virus weiter gelockert werden sollen. Leider betrifft dies noch nicht religiöse Einrichtungen wie Moscheen, Kirchen, Synagogen oder Tempel. Diese müssen noch mindestens bis zum 8. Juni geschlossen bleiben.

Das heisst konkret:

  • Moscheeschliessungen müssen bis zum 8. Juni bestehen bleiben.
  • Es dürfen weiterhin keine Freitagsgebete oder Tarawih-Gebete im Ramadan durchgeführt werden.
  • Weiterhin sind keinerlei Veranstaltungen erlaubt, wozu auch das im Ramadan gerne durchgeführte gemeinsame Fastenbrechen gehört.
  • Sämtlicher Präsenzunterricht in den Moscheen muss weiterhin ausgesetzt werden.

Weitere Details zur aktuellen Situation können der Medienmitteilung des Bundesrates vom 29. April 2020 entnommen werden

Über die nächste (dritte) Etappe der Lockerungen ab dem 8. Juni wird der Bundesrat an seiner Sitzung vom 27. Mai entscheiden. Vorgesehen sind unter anderem Entscheide zum Versammlungsverbot von mehr als 5 Personen und zu Gottesdiensten. Diese Lockerungen werden wieder durch entsprechende Schutzkonzepte begleitet werden. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat am 27. Mai dazu weitere Anweisungen erlassen wird. Ein entsprechendes Schutzkonzept für Moscheen wird dann noch ausgearbeitet werden müssen.

In der Zwischenzeit empfehlen wir, die allgemeinen Verhaltensregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) strikte einzuhalten.