Die Basellandschaftliche Zeitung schrieb dazu am 24. Dezember 2011:
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Diese Massnahme hält Johannes Czwalina für unverhältnismässig. Czwalina, der sich gerne als Helfer diskriminierter Minderheiten sieht, hat bereits in Basel-Stadt Bussen muslimischer Schwimmunterrichts-Verweigerer übernommen. Diesmal fordert er in einem Brief an die Gemeinde Muttenz, dass diese die Busse zurückstellt, bis das Bundesgericht in einem vergleichbaren Fall aus Basel ein Urteil gesprochen hat.
Edith Lüdin, Präsidentin des Schulrates in Muttenz, winkt ab: «Die Familie hat es verpasst, innerhalb der zehntägigen Frist beim Regierungsrat Beschwerde einzureichen.» Damit ist die Busse rechtskräftig. Der Schulrat hat nach Artikel 69 Absatz 2 des Bildungsgesetzes die Befugnis, Bussen bis zu 5000 Franken auszusprechen.
«Muslime werden diskriminiert»
Czwalina bestätigt, dass die Familie die Frist verpasst hat: «Daran merkt man ihre vorsintflutliche Kultur.» Aber 2500 Franken für eine «Lappalie» sei gerade für eine arme Familie unverhältnismässig. Er fordert, dass die Behörden Gewissensbefindlichkeiten respektieren und berücksichtigen, ohne sie begreifen zu müssen. Denn: «Täufer wurden in der Schweiz und in Deutschland hingerichtet, weil sie sich geweigert haben, die Kindertaufe anzuerkennen», erklärt Czwalina und folgert: «Auch fromme Juden, die ähnliche Schamgesetze wie Muslime haben, werden für das gleiche ‹Delikt› nicht bestraft, nur weil sie eigene Schulen haben.»
Damit will er sagen, dass das Thema «Schwimmunterricht» ein Sturm im Wasserglas sei, der aber die Fremdenfeindlichkeit in Bevölkerung und Verwaltung entlarve. «Viele von denen, die hohe Strafen fordern, suchen im Grunde keine Integration, sondern lehnen sie ab. Sie würden es nicht gerne sehen, wenn ihre Kinder gemeinsam mit den Muslimen in einer Schwimmbrühe baden», meint Czwalina. Der Beweis dafür seien 200 Briefe, in denen Muslime als «Drecksgesindel» bezeichnet werden.
Familie ist ein Einzelfall
Czwalina warnt die Behörden: «Man soll die Muslimenicht verbittern, sonst muss man sich nicht über Gewalt wundern.» Auf diese Warnung will Schulratspräsidentin Lüdin zuerst nicht eingehen, meint dann aber: «Dass ist sehr provokativ – eine Drohung pur!»
Lüdin stellt klar, dass die betroffene Familie die einzigen Muslimein Muttenz sind, die Probleme machen. Bereits im Januar hat der Regierungsrat eine Beschwerde der Familie abgewiesen. Die Familie verzichtete auf eine Beschwerde beim Kantonsgericht, schickte die Tochter aber weiterhin nicht zum Schwimmen. Im April sprach der Schulrat eine erste Busse von 500 Franken, die bezahlt wurde. «Auch danach änderte sich nichts, weshalb wir eine Busse von 2500 Franken ausgestellt haben», erzählt Lüdin.
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