Nach intensiven Debatten nahm der deutsche Bundestag am 12. Dezember 2012 eine Gesetzesvorlage der Regierung an, die die Beschneidung von Knaben auch dann erlaubt, wenn dafür keine medizinischen, sondern religiöse Gründe geltend gemacht werden. Voraussetzung für die Zulässigkeit des Eingriffs ist, dass er nach den Regeln der ärztlichen Kunst erfolgt.
Keine Mehrheit bekam ein alternativer Gesetzentwurf, der Beschneidungen erst ab einem Alter von 14 Jahren erlauben wollte.
Lesen Sie hier einen entsprechenden Bericht auf NZZ online vom 13. Dezember 2012.
Sehr interessant ist dabei die erwähnte Bemerkung von Kanzlerin Merkel, die mit dem Spruch zitiert wurde, falls Deutschland zum einzigen Land werde, in dem Juden ihre Rituale nicht ausüben könnten, mache es sich zur Komiker-Nation.
Es bleibt anzumerken, dass die Sache höchstwahrscheinlich einen ganz anderen Ausgang genommen hätte, wenn von einem allfälligen Verbot nur Muslime und keine Juden betroffen gewesen wären…