von Hamit Duran, Turgi
Am 25. Mai 2006 lud der Gemeinderat Luzern zu einer Informationsveranstaltung in der Abdankungshalle des Friedhofs Friedental ein. Der erste Teil des rund anderthalbstündigen Programms wurde durch eine Begrüssungsrede von Stadtpräsiden Urs Studer eröffnet. Im Kanton Luzern leben rund 13’200 Muslimas und Muslime und bilden somit die grösste nichtchristliche Glaubensgemeinschaft. Gut die Hälfte der Menschen muslimischen Glaubens, also rund 7’800 Personen, leben in der Stadt Luzern oder den Agglomerationsgemeinden. Die oft hitzige öffentliche Diskussion rund um das Thema Islam erschwert auch hier in Luzern das Aufeinanderzugehen von Muslimen und Nichtmuslimen. Die öffentliche Debatte ist nicht selten von Verallgemeinerungen, Ängsten, festgefahrenen Meinungen und verhärteten Fronten geprägt. Für ein friedliches Zusammenleben sieht es die Stadt Luzern deshalb als umso wichtiger an, den Dialog zu suchen und integrationspolitische Zeichen zu setzen.
Studer führte weiter aus, dass der VIOKL mit der Einreichung des Gesuches für einen Friedhofteil zur Erdbestattung von Musliminnen und Muslimen in der Stadt Luzern dem Wunsch nach Integration und Anerkennung der hier lebenden Menschen muslimischen Glaubens Ausdruck gegeben hat. Denn wer hier begraben werden will, fühlt sich als Teil der Gesellschaft, fühlt sich hier zu Hause und sieht die Zukunft seiner Familie hier.
Im anschliessenden Referat betonte Yusuf Sabadia vom VIOKL, dass der Tod für gläubige Muslime wie Christen den Übergang vom Dies- ins Jenseits darstellt. Dem Gedenken der Toten wird auch im Islam grosse Wichtigkeit beigemessen, ebenso der Solidarität mit den Hinterbliebenen.
Sabadia erklärte anschliessend den Ablauf der islamischen Bestattung. Nach der rituellen Totenwäsche wird der Leichnam in einfache weisse Leichentücher gewickelt und in einem Sarg in eine Moschee gebracht, wo das Totengebet verrichtet wird. Danach wird er von Verwandten und Bekannten auf den Schultern zum Friedhof gebracht und in einem ca. 1 m tiefen Grab, das vorher quer zur Richtung nach Mekka ausgehoben wurde, bestattet. Es werden Bittgebete gesprochen und das Grab mit Erde bedeckt. Ein kurzer Dokumentationsfilm aus Kanada sowie Bilder verschiedener muslimischer Grabstätten aus Asien, Afrika und Europa dienten der Veranschaulichung. Obwohl der Islam eine schlichte und einfache Grabausschmückung empfiehlt, hat dies die Muslime nicht gehindert, auch sehr prunkvolle Grabanlagen zu errichten. Der Taj Mahal in Indien ist nur ein Beispiel dafür. Auf alle Fälle sind Abbildungen von Tier und Mensch nicht erlaubt, wohl aber Kalligrafien und Ornamente.
Schliesslich erklärte Sabadia noch die Bedingungen für eine islamische Bestattung, die nach einigen Gesprächen mit der Stadt Luzern ausgehandelt werden konnten. Dazu gehören:
• Nur Beerdigung, keine Kremation
• Ewige Grabsruhe ist kein Muss im Islam
• Rituelle Waschung der Leiche
• Einwicklung der Leiche in einfache weisse Leintücher
• Das Grab soll mindestens 1 m tief sein
• Grab muss quer nach Mekka ausgerichtet sein
• Der Grabstandort soll mit einem Kopfstein und/oder es soll die Grenze des Grabes markiert werden
• Ein Gräberfeld für die Gemeinschaft soll bestimmt werden
Schliesslich gab Stadtgärtner Thomas Schmid den Anwesenden eine interessanten Einblick in den Projektablauf. Das Gesuch für ein eigenes Grabfeld war vom VIOKL im Mai 2003 eingereicht worden. Der Stadtrat bildete zuerst eine Steuerungsgruppe, sowie eine Arbeitsgemeinschaft, bestehend aus Muslimen und Nichtmuslimen. Diese informierte den Stadtrat laufen über den Stand der Dinge.
Zunächst wurde ein Vergleich zwischen den Bestattungsregeln im Christentum und im Islam Es zeigte sich, dass es nur zwei wesentliche Unterschiede gibt: Der Islam verbietet die Urnenbestattung, das Christentum kennt dafür keine bestimmte Ausrichtung des Grabes.
Auch eine Konsultation der kantonalen Verordnung des Bestattungswesen brachte keine unüberwindbaren Hindernisse zum Vorschein. So kennt man in Luzern eine Grabesruhe von 20 Jahren (§ 16). Werden bei der Graböffnung Überreste von Leichen gefunden, sind diese entweder am Fuss des neuen Sarges beizugeben oder im gleichen Grabe tiefer einzugraben (§ 17).
Natürlich hat die Arbeitsgruppe auch die Situation in anderen Kantonen analysiert. Eine Umfragen bei den umliegenden Gemeinden Emmen, Ebikon, Horw, Kriens, Littau, Rothenburg, Adligenswil, Buchrain, Dierikon, Gisikon, Honau, Meggen, Udligenswil und Root ergab, dass 8 Gemeinden für, 4 dagegen und eine nicht geantwortet haben. Als Gründe für Ablehnung wurden finanzielle Engpässe, zu wenige Muslime oder bereits bestehende oder geplante lokale Lösungen ins Feld geführt. Trotzdem sind damit 82% der budgetierten Kosten von CHF 200’000.– gesichert.
Die Grabanlage selbst wird am südwestlichen Rand des Friedhofs zu liegen kommen und 294 Gräbern Platz bieten. Pro Jahr werden 12 – 16 Bestattungen erwartet, eine Dreifachbelegung ist möglich. Für Auswärtige muss eine Gebühr von 1700 Franken entrichtet werden.
Wenn alles klappt, kann im Juni 2006 ein Vertragsabschluss mit Kostenteiler mir den Gemeinden erfolgen. Bis im August 2006 würde dann ein Betriebsreglement mit dem VIOKL ausgearbeitet werden, so dass der Baubeginn im Januar 2007 erfolgen könnte. Die Eröffnung ist für Mai 2007 vorgesehen.
Zum Schluss sprach der evangelisch-reformierte Pfarrer Beat Hänni im Namen der drei Landeskirchen. Auch er betonte, dass der VIOKL ein offener und gesprächsbereiter Partner ist, legte aber auch die Erwartungen der Kirchen gegenüber den Muslimen dar. Dazu gehören z.B., dass ein vom Islam Abgefallener nichts zu befürchten haben muss und dass Friedhöfe ihren säkularen Charakter behalten etc.
Eine Besichtigung des geplanten Grabfeldes bildete den Abschluss dieser gelungenen Veranstaltung. Es bleibt zu hoffen, dass andere Kantone, die noch keine Lösung für muslimische Bestattungen anbieten können, diesem Beispiel bald folgen werden.