Der islamische Kalender ist ein Mondkalender, der wie der Sonnenkalender aus 12 Monaten besteht. Der Monatsanfang wird jeweils aufgrund der Sichtung des Neumondes bestimmt. Dies ist auch der Grund, weshalb die unten angegebenen Daten in Wirklichkeit um +/- 1 Tag abweichen können. Für weitere Informationen konsultieren Sie bitte www.mondsichtung.de.

2024  
1. Ramadan (Anfang des Fastenmonats) 11. März 2024
Fastenbrechenfest (Eid-ul-Fitr) 10. – 12. April 2024
Opferfest (Eid-ul-Adha) 16. – 18. Juni 2024
Islamisches Neujahr (1446 n.H.)  7. Juli 2024
Ashura-Fest 16. Juli 2024
2025  
1. Ramadan (Anfang des Fastenmonats) 1. März 2025
Fastenbrechenfest (Eid-ul-Fitr) 30 März – 1 April 2025
Opferfest (Eid-ul-Adha) 06. – 08. Juni 2025
Islamisches Neujahr (1447 n.H.) 26. Juni 2025
Ashura-Fest 05. Juli 2025
2026  
1. Ramadan (Anfang des Fastenmonats) 18. Februar 2026
Fastenbrechenfest (Eid-ul-Fitr) 20. – 22. März 2026
Opferfest (Eid-ul-Adha) 27. – 29. Mai 2026
Islamisches Neujahr (1448 n.H.) 16. Juni 2026
Ashura-Fest 25. Juni 2026
2027  
1. Ramadan (Anfang des Fastenmonats) 08. Februar 2027
Fastenbrechenfest (Eid-ul-Fitr) 09. – 11. März 2027
Opferfest (Eid-ul-Adha) 16. – 18. Mai 2027
Islamisches Neujahr (1449 n.H.) 06. Juni 2027
Ashura-Fest 15. Juni 2027

 

Weitere Erläuterungen zu den islamischen Festen und Anlässen

  • Das Fastenbrechenfest und das Opferfest sind die eigentlichen Feste im Islam. Sie sind für alle islamischen Rechtschulen und Völker verbindlich und richten sich nach dem islamischen Mondkalender.
  • Die Festlegung der Daten dieser Feste und ihre Umrechnung auf den Gregorianischen Kalender wird bei manchen Rechtsschulen nicht nur von der astronomischen Rechnung, sondern auch von der eigentlichen Sichtung des Neumondes abhängig gemacht. Dies führt dazu, dass die genaue Festlegung besonders beim Ramadanfest manchmal erst am Vorabend des Festes möglich ist. Geographische Gegebenheiten könne auch dazu führen, dass die Festlegung des Festes in den verschiedenen Islamischen Ländern um einen Tag variiert.
  • Die anderen o.g. festlichen Anlässe haben keinen einheitlich verbindlichen Charakter im theologischen Sinne, werden jedoch von manchen islamischen Rechtschulen und Völkern als Feste betrachtet.
  • Die Fastenzeit beginnt im Monat Ramadan täglich bei der Morgendämmerung und endet beim Sonnenuntergang. Während dieser Zeit ist Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr nicht erlaubt.
  • Die Fastenpflicht betrifft alle Muslime ab der Geschlechtsreife, diese wird für Mädchen durch die erste Monatsblutung und für Jungen durch den ersten Samenerguss festgelegt. Vor diesem Zeitpunkt ist das freiwillige Fasten erwünscht.
  • Alte, kranke und schwache Leute, sowie Reisende, Schwangere, Wöchnerinnen und menstruierende Frauen sind von der Fastenpflicht befreit.

Quelle: www.islam.de