EuGH-Urteil: Rituelle Schlachtungen ohne Betäubung sind nur im Schlachthof erlaubt (2018)
Laut EU-Verordnung von 2009 müssen Tiere generell vor dem Schlachten betäubt werden. Eine Ausnahme gilt für «bestimmte religiöse Riten». Diese Schlachtungen ohne Betäubung sind in Europa nur in zugelassenen Schlachthöfen zulässig. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Geklagt hatten muslimische Verbände in Belgien. Zwischen 1998 und 2014 durften Schlachtungen...
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