Die Initiative war von einem überparteilichen Komitee, dem unter anderem Willy Schmidhauser, ehemaliger Präsident der Schweizer Demokraten (SD) des Kantons Thurgau, angehört, lanciert und eingereicht worden (islam.ch berichtete). Mit einer entsprechenden Änderung des Volksschulgesetzes sollte gemäss der Begründung des Initiativkomitees verhindert werden, dass der Koran oder andere islamische Sakralschriften an Schulen gelehrt werden.
Gemäss Medienberichten zielt das Volksbegehren laut Bundesgericht nach dem Willen seiner Urheber einseitig auf den Islam ab und verletzt damit das Diskriminierungsverbot. Die Richter kamen zum Schluss, dass der Initiativtext als solcher zwar durchaus neutral verstanden werden könne. Das Verbot gewalttätiger oder rassistischer Lehrbücher sei in diesem Sinne unverfänglich, absolut selbstverständlich und geradezu banal. Es wurde aber auch angemerkt, dass im Falle einer Annahme der Initiative möglicherweise auch Schillers «Wilhelm Tell» aus der Schullektüre verbannt werden müsste.
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