Die Einbürgerungskommission macht in der Begründung klar, dass die religiösen Überzeugungen der Gesuchsstellerin Hilal Karasu der Grund für die Ablehnung sind: «Die Gesuchstellerin ist überzeugte Kopftuchträgerin und nimmt deshalb jegliche Einschränkungen in Kauf.»
Der Hammer: Ihre Freizeit verbringe die Gesuchstellerin zurzeit vorwiegend mit Lernen oder mit Kolleginnen. So oft es gehe, hüte Hilal die Kinder ihrer Tante in Zürich.
Fantastisch, wie hier Willkür waltet und schaltet. Man kann nicht glauben, dass man sich in einem Rechtsstaat befindet…
Lesen Sie hier den Artikel auf Tagblatt online vom 27. Januar 2012.
Das es auch anders geht, zeigt das Beispiel aus Turgi AG aus dem Jahre 2008…