Wie die Aargauer Zeitung vom 18. Juni 2007 berichtete, wurde einer türkischen Staatsangehörigen, die in der Abstimmungsvorlage mit Kopftuch abgebildet war, die Zusicherung des Bürgerrechts verweigert.

Das Gesuch eines 14-jährigen Türken wurde zurückgezogen, da er in ein strafrechtliches Verfahren verwickelt ist. Für die Vorlage hatten sich dessen Mutter und Schwester mit Kopftuch ablichten lassen. Darüber entbrannte eine Diskussion. «Muslimische Frauen sind nicht zum Tragen von Schleier oder Kopftuch verpflichtet. Wenn sie es tun, entspricht das einer fundamentalistischen Glaubenshaltung und ist ein Zeichen dafür, dass sie sich dem Mann unterwerfen», so Markus Dubs von der SVP.


«Es geht nicht ums Kopftuch, es geht um die Akzeptanz unserer Werte.» Er empfahl die Ablehnung des Antrages. «Auch ich verweigere die  Einbürgerung. Ich finde, dass die Assimilisation nicht gegeben ist», so Ueli Kohler von der FDP. Hans Peter Fricker (CVP), Stefan Linder (EVP) und Monika Fehlmann-Leutwyler (ebenfalls FDP) plädierten hingegen für die Annahme. «Mit dem Kopftuch als religiösem Symbol dürfen wir nicht argumentieren», so Monika Fehlmann-Leutwyler. Es brauche für die Ablehnung eine sachliche Begründung, gab Hans Peter Fricker zu bedenken. Auch Gemeindeammann Heinz Baur setzte sich für die Annahme ein. «Integration heisst nicht, dass jemand unsere Kultur und unsere Wertvorstellungen übernimmt. Sie sollen unsere Kultur akzeptieren und respektieren», betonte Baur und zum Antrag der Tochter meinte er:

«Wollen sie wirklich einer 18-jährigen Frau, die hier alle Schulen durchlaufen hat, die eine Lehre absolviert, das Bürgerrecht verweigern? Und das nur wegen einigen Quadratzentimetern Stoff? Das würde dem Einwohnerrat Buchs schlecht anstehen.»

Bei der Abstimmung wurde 14 Personen die Zusicherung des Bürgerrechts erteilt. Das Gesuch der kopftuchtragenden Türkin mit 15 Ja- gegen 19 Nein-Stimmen abgelehnt. Der Antrag ihrer Tochter mit 21 Ja- und 13 Nein-Stimmen angenommen.

Quelle: Aargauer Zeitung