Der Bundesrat hat neue Corona-Schutzmassnahmen beschlossen.
Die Regelung für Gemeinschaftsgebete mit max. 50 Personen gilt auch für das Totengebet.
Daher empfiehlt sich das Freitagsgebet nicht ganz abzusagen, sondern zwei (oder mehrere) Gebete mit einem genügenden Zeitabstand zu organisieren, so dass sich die Gruppen nicht vermischen.