Dies geht aus einer Medienmitteilung der SVP Solothurn vom 27. August 2013 hervor. Demnach wird die Solothurner Regierung beuftragt, eine entsprechende gesetzliche Grundlage zu schaffen um das Tragen eines Kopftuches an Solothurner Schulen zu verbieten. Zudem soll der Auftrag endlich Klarheit für Behörden und Politik schaffen. Nach Meinung der SVP sei diese Klarheit nach dem Bundesgerichtsurteil vom Juli 2013 bezüglich der Aufhebung des Kopftuchverbotes an der thurgauischen Schulgemeinde Bürglen (islam.ch berichtete) nicht mehr gegeben.
Das Tragen eines Kopftuches erschwere die Integration der betroffenen Mädchen. Es sei schwer zu beurteilen, ob ein Mädchen das Kopftuch freiwillig trage. Für die SVP-Fraktion sei das Grund genug, dass anstelle der Familie der Staat über das Tragen eines Kopftuchsin der Schule entscheidet. In anderen Worten: Die SVP möchte die Entmündigung muslimischer Eltern erwirken.
Ähnlich wie die CVP Aargau scheint es auch in der SVP Islamexperten zu geben, welche zu wissen glauben, dass das Kopftuch nicht zum Islam gehört und daher ohne weiteres verboten werden könne…
Jetzt heisst es für die Musliminnen und Muslime in der Schweiz: Kühlen Kopf bewahren und sich mit sachlichen Argumenten auf die bevorstehende politische Debatte vorbereiten.