Wie ist mit muslimischen Verstorbenen umzugehen? Was ist dabei zu beachten?
 
von Majida Tufail, Rheinfelden
 

Der im folgenden abgedruckte Vortrag wurde von Majida Tufail am 10. Juni 1993 im Kantonsspital St. Gallen gehalten.

  1. Falls man bewusstlos aufgefunden wird, hat die lebensrettende Behandlung höchste Priorität, aber möglichst schnell wird nach der Identität gesucht.
  2. Falls man trotz aller Bemühung den Kranken oder den Verletzten nicht retten kann und dieser stirbt, werden Fragen wir Obduktion, Organentnahme und Bestattung aktuell.

Ich möchte beim zweiten Punkt einhaken und euch auf folgendes aufmerksam machen:

Obduktion

Es gibt Spitäler in denen jeder, der dort stirbt, obduziert wird, falls nicht ausdrücklich die Obduktion vom Patienten selbst oder den Angehörigen abgelehnt wurde oder wird. Um sicher zusein, empfehle ich, eine schriftliche „Ablehnung“ auf sich zu tragen. Auch sollte man die Angehörigen darauf aufmerksam machen.

Organentnahme

Eine Organentnahme darf gemacht werden, falls keine ausdrückliche Ablehnung vom Verstorbenen vorliegt oder die Angehörigen die Organentnahme ablehnen. Letzteres ist kantonal unterschiedlich geregelt In einigen Kantonen müssen die Angehörigen kontaktiert werden, in anderen erkundigt man sich bei ihnen, muss es aber nicht! Um auch hier sicher zu sein, empfiehlt es sich, eine handgeschriebene, persönlich unterschriebene Ablehnung der Organentnahme jederzeit auf sich zu tragen.

Achtung: Wenn Ihr keinen Spenderausweis auf euch tragt, heisst das nicht, dass keine Organspende gemacht wird. Ein Spenderausweis sagt nur aus, dass der Träger mit der Organspende einverstanden ist. Wenn ihr aber keinen Spenderausweis habt, bedeutet dies also nicht, dass keine Organentnahme durchgeführt wird. Bitte beachtet diesen Punkt!

Bestattungsregeln

Bemüht euch darum, dass die Angehörigen und die Institutionen über die islamische Bestattungsregeln informiert sind. Deshalb ist es sehr wichtig, dass eure Identität als Muslim und im Notfall die Kontaktadresse ersichtlich sind, damit ohne Schwierigkeiten Kontakt aufgenommen werden kann.

Aufgrund meiner Erfahrungen in den Spitälern empfehle ich, eine handgeschriebene und unterschriebene „Bescheinigung“ auf euch zu tragen. Auf dieser Bescheinigung sollten die folgenden Punkte erwähnt sein:

  • Eure üblichen Personalien inkl. der Glaubenszugehörigkeit (Konfession).
  • Die Kontaktadresse im Notfall (evtl. auch die eines Islamischen Zentrums)
  • Ausdrückliche Ablehnung der Organentnahme, Obduktion*) und Kremation (Feuerbestattung), sowie den ausdrücklichen Wunsch für eine islamische Bestattung

*) Im Falle eines „unnatürlichen“ oder „außergewöhnlichen“ Todes ist die Ausführung der Obduktion gesetzlich festgelegt und kann nicht abgelehnt werden.

Eines möchte ich nicht unerwähnt lassen. In mir zwei bekannten Fällen war die Durchführung der islamischen Bestattung unmöglich. Es handelte sich um zwei muslimische Brüder, deren Angehörige Nichtmuslime waren, welche kein Verständnis für die islamische Bestattung aufbrachten. Sie beharrten auf eine nicht-islamische Bestattung. In einem Fall ist es der muslimischen Gemeinde gelungen, nach dem nicht-islamischen Gottesdienst wenigstens ein Totengebet abzuhalten, alhamdulillah. Es ist deshalb sehr wichtig, dass die Angehörigen über diese Aspekte informiert werden. Wenn nötig muss man eben gesetzlich (evtl in einem Testament) festlegen, dass man gemäss der islamischen Gesetzgebung beerdigt werden will.

Möge Allah (t.) einen jeden von uns verzeihen und in Seiner Barmherzigkeit und Seinem Segen bewahren. Möge Er uns in der Bemühung auf Seinem Weg zu gehen bestärken (amin).