Das vorliegende Schutzkonzept ersetzt alle vorherigen Versionen. Es orientiert sich an den Vorgaben des Bundes mit Gültigkeit ab 29. Oktober 2020 und sollte als Grundlage dienen. Da die Umsetzung der Massnahmen von Kanton zu Kanton unterschiedlich aussehen, müssen die kantonalen Vorgaben beachtet werden. Kantonale islamische Dachverbände bieten in der Regel auf ihren Websites entsprechende Vorgaben an. Bei Fragen und Unklarheiten sollten Informationen bei den kantonalen Dachverbänden eingeholt werden.

 

FIDS Schutzkonzept für muslimische Gemeinschaften in der Schweiz 22.11.2020