In der Sendung 10vor10 vom 24. August 2010, in der es um die koptuchtragende Enisa aus Bad Ragaz ging, sagte Marlis Angehrn, Vorsteherin des Bildungsdepartements in Wil SG, dass sie durchgesetzt habe, dass an ihrer Schule Mädchen nur das Kopftuch tragen dürften, wenn sie auch die täglichen 5 Gebete verrichten. Somit schwingt sie sich förmlich zum «Papst des Islam» auf…
Wenn man diesen Gedanken weiter spinnt, kommt man in letzter Konsequenz unweigerlich zum Schluss, dass nun auch Christen keine Weihnachts-, Oster- oder Pfingstferien bekommen, wenn sie nicht regelmässig in die Kirche gehen und beten. Der Gedanke ist ungeheuerlich: Die Schule als oberste Hüterin der Religiosität ihrer Sdhüler! In welchem Jahrhundert leben wir denn eigentlich?
Am 25. August 2010 äusserte sich auch die Eidgenössische Kommission gegen Rasismus (EKR) in einer Stellungnahme zum Thema Kopftuchverbot an Schulen. Darin stellt er sich klar gegen das Kopftuchverbot, welches der Kanton St. Gallen vorschlägt, weil dieses eine Sondermassnahme gegenüber einer einzigen Religion darstelle und damit das Rechtsgleichheitsgebot bezüglich der Religionsausübung verletze.
Glücklicherweise gibt es auch besonnere Behörden in der Schweiz. Wie AZ online am 27. August 2010 berichtete lehnt z.B. der Aargauer Regierungsrat ein nationales Verhüllungsverbot im öffentlichen Raum ab. Das vom Aargauer Kantonsparlament in einer Standesinitiative vorgeschlagene Verbot lasse sich nur schwer durchsetzen. Bestrebungen zur Integration seien sinnvoller. Dass Schulkinder sich aber an gewisse strengere Kleidervorschriften halten müssten, sei vertretbar, findet die Regierung. Sie hat deshalb das Bildungsdepartement mit einer Gesetzesrevision beauftragt.
Ach und noch etwas: Am 25. August 2010 wurde bekannt, dass die «Schein-Volksinitiative» für die Einführung der Todesstrafe überraschend zurückgezogen wurde. Schade, denn uns hätte in diesem Fall brennend interssiert, wie es nun wirklich um das nicht zwingende Völkerrecht steht, zu dem das Verbot der Todesstrafe ja nicht gehört. Bei der Minarettinitiative war dieses ja unter den Tisch gekehrt worden. Wäre das bei der Todesstrafe wohl auch so gewesen? Oder anders formuliert: Gilt für Muslime das Gleiche wie für alle anderen Menschen? Nämlich, dass das nicht zwingende Völkerrecht grundsätzlich über dem Volkswillen steht? Die Antwort wird uns nun leider durch den feigen Rückzug der Initiative vorenthalten…